Unfälle passieren vor allem in der Freizeit, im Haushalt oder im Straßenverkehr. Private Versicherungen schützen vor den finanziellen Folgen. Damit auch kleinere Verletzungen abgesichert sind, hat die DEVK ihren Unfallschutz verbessert.
Ganz neu und einzigartig in der Branche ist die kosmetische Korrektur von Tattoos, die durch einen Unfall beschädigt wurden. Und auch bei Narben oder Verbrennungen, die in Folge eines Unfalls entstanden sind, zahlt die DEVK bis zu 500 Euro zum Beispiel für ein Cover-up.
Mehr Leistungen gibt es auch für Brillenträger: Wird die Brille beim Unfall beschädigt, erstattet die DEVK im Premium-Schutz bis zu 500 Euro Reparatur- oder Ersetzungskosten, die nicht von der Krankenkasse übernommen werden.
Auswahl in der Progression
Im Komfort- und Premium-Tarif können Versicherte nun zwischen einer Progression von 500 und 225 Prozent wählen. Bei 500 Prozent und einem Invaliditätsgrad von über 25 Prozent steigt die Invaliditätsleistung kontinuierlich bis zum Fünffachen der vereinbarten Invaliditätsleistung an. Im Basis-Schutz gilt eine Progression von 225 Prozent. Dadurch sind Verträge günstiger – trotzdem bekommen Versicherte schon bei weniger schwerwiegenden Verletzungen eine Entschädigung.
Höhere Gliedertaxe und längere Fristen
Die DEVK hat zudem die Gliedertaxe umfangreich überarbeitet: Die Verletzung einzelner Körperteile wird beim Invaliditätsgrad stärker gewichtet. Unfallopfer erhalten so bei gleicher Verletzung mehr Geld von der Versicherung. Die DEVK bewertet den Verlust von Gliedmaßen in vielen Fällen überdurchschnittlich hoch.
Außerdem verlängert der Versicherer im Komfort- und Premium-Schutz die Fristen für die Feststellung einer Invalidität: Spätestens 24 Monate nach dem Unfall muss eine Ärztin oder ein Arzt im Komfort-Schutz nun körperliche Einschränkungen diagnostizieren – bisher waren es nur 15 Monate. Im Premium-Schutz haben Versicherte jetzt 36 statt bisher 24 Monate Zeit. Damit bekommen Geschädigte Unterstützung, auch wenn sich Unfallfolgen erst später zeigen.
Erweiterung der Unfallrente durch Teilrente
Die DEVK integriert in ihre Unfallrente eine Teilrente. Diese zahlt bei Invaliditätsgraden unter 50 Prozent. Aber nicht wie bei der Unfallrente ein Leben lang, sondern eine anteilige Rente für eine festgelegte Dauer. Die Teilrente umfasst beim Komfort-Schutz drei Jahre und beim Premium-Schutz sieben Jahre. Sie greift im Komfort-Schutz bereits ab 40 Prozent Invalidität, im Premium-Schutz sogar schon ab 30 Prozent.
Schmerzensgeld in der Unfallrente
Die Zahlung von Schmerzensgeld war bisher ausschließlich im Rahmen der Invaliditätsleistung möglich. Jetzt zahlt die DEVK in der Unfallrente ebenfalls ein Schmerzensgeld – bis zu 2.000 Euro. Wenn sich also beispielsweise eine Frau ein Bein bricht und sie eine Unfallrente von 2.000 Euro vereinbart hat, zahlt die DEVK 40 Prozent dieser Summe sofort einmalig aus – also 800 Euro.
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