Schnäppchenjagd auf Pfandgegenstände

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Knapp zehn Prozent der Pfandkredite werden nicht zurückgezahlt – Klare Vorgabe der Gesetzgebers für die Verfahrensweise bei nicht ausgelösten Wertgegenständen – Versteigerung bietet jedem die Chance auf günstigen Erwerb von Pfandobjekten

Wer freut sich nicht, wenn er ein Schnäppchen macht? Wenn man einen Gegenstand, den man schon lange haben wollte, etwas günstiger bekommt und dabei mehr als ein paar Euro spart? Gerade bei Versteigerungen bieten sich dafür immer wieder besonders interessante Möglichkeiten. Wolfgang Schedl, Geschäftsführer des Zentralverbandes des Deutschen Pfandkreditgewerbes (ZdP) rät:

Da lohnt es sich, bei den Pfandkreditbetrieben mal nachzusehen, wann dort entsprechende Auktionen stattfinden. Denn dort hat jeder die Möglichkeit, günstig Pfandgegenstände zu erwerben.

Zwar kommt die überwiegende Mehrheit der Objekte, die zu einem Pfandkreditbetrieb gebracht werden, gar nicht in eine solche Auktion: Rund 90 Prozent werden wieder ausgelöst. Dennoch können sich unter den von den Kunden eben nicht zurückgeholten echte Schnäppchen finden. Und die gelangen, so ist es im § 9 PfandlVO festgeschrieben, am Ende in eine Versteigerung.

Zeitwert ausschlaggebend für den Wert eines Gegenstandes

Diese Möglichkeit muss ein Pfandkreditgeber übrigens einkalkulieren, wenn er den Wert eines Gegenstandes bemisst. Schedl erläutert dies:

Denn erzielt der Pfandgegenstand in der Versteigerung einen Wert, der unter der Summe aus Pfandkredit, Gebühren, Zinsen und den Kosten für die Auktion liegt, dann muss der Pfandkreditbetrieb diesen Verlust selbst tragen.

Mit anderen Worten: Ein Pfandkreditgeber muss dieses unternehmerische Risiko bereits berücksichtigen, wenn er den Wert eines Objekts schätzt.

Ausgangspunkt für die Wertbestimmung ist dabei der Zeitwert des Gegenstandes: Dies ist der Neuwert einer Uhr, eines Schmuckstücks, eines technischen Geräts oder eines Fahrzeugs abzüglich der Wertminderung in Folge von Abnutzung oder Alter. Auf den Zeitwert wird der Pfandkreditgeber dann den Abschlag vornehmen, für den Fall, dass das Objekt nicht ausgelöst wird.

Die Höhe dieses Abschlages hänge eng mit dem jeweiligen Pfandgegenstand zusammen, erklärt der ZdP-Geschäftsführer:

Bei einem Smartphone zum Beispiel sinkt der Wert schneller als bei einer Luxusuhr, vor allem, wenn in der Zwischenzeit ein neues Produkt auf den Markt kommt.

Im Allgemeinen wird der Abschlag bei technischen Gegenständen deshalb höher ausfallen als bei wertvollem Schmuck. Gerade wer also nicht das allerneueste Smartphone haben muss, für den kann sich die Teilnahme an einer solchen Auktion auf jeden Fall lohnen.

Genau gesetzliche Vorgabe für den Weg in die Auktion

Der Weg in die Versteigerung selbst ist dabei streng gesetzlich geregelt. Das heißt, ein Pfandkreditgeber kann mit einem Gegenstand, der nicht ausgelöst wurde, nicht tun was er will: In § 9 PfandlVO ist vorgeschrieben, dass der Pfandkreditgeber den Pfandgegenstand innerhalb von sechs Monaten nach Eintritt der Fälligkeit oder Verwertungsreife in eine Versteigerung geben muss.

Und auch das Vorgehen bei einer solchen Auktion unterliegt strengen Vorgaben. Denn die Verwertung darf nur durch einen Gerichtsvollzieher oder öffentlich bestellten und vereidigten Versteigerer durchgeführt werden.

Ein reiner Auktionator, der keine von einer zuständigen Behörde erteilte, öffentliche Bestellung und Vereidigung besitzt, darf die Versteigerung von Pfandgegenständen gar nicht durchführen.

Mehrerlös bei Versteigerungen kommt dem Kunden zugute

Fällt der Erlös oder Zuschlagspreis des versteigerten Gegenstandes nun niedriger aus als die Höhe des Pfandkredits zuzüglich Zinsen und sonstigen Kosten, dann muss dieser Verlust, wie bereits erläutert, vom Pfandkreditbetrieb getragen werden.

Entsteht dagegen ein Mehrerlös, dann fällt dieser dem Kunden zu. Dieser kann den Betrag gegen Vorlage des Originalpfandscheins innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Jahres, in dem die Verwertung erfolgte, beim Pfandkredithaus abholen. Tut der Kunde dies nicht, dann muss der Pfandkreditgeber nach Ablauf dieser Frist den Mehrerlös an den Staat abführen.

Unabhängig vom Ablauf bieten solche Versteigerungen aber für jeden die Möglichkeit, Schnäppchen zu machen. Schließlich gelangen Uhren, Schmuck, Edelsteine, Kunst, technische Geräte oder sogar Fahrzeuge immer wieder dorthin.

Wer daran interessiert ist, kann sich im Internet über Versteigerungstermine bei den Pfandhäusern in der Nähe informieren. Viele Versteigerungen finden derzeit unter den entsprechenden Hygienekonzepten trotz Corona auch weiter statt, inklusive der Vorabbesichtigung der zu versteigernden Gegenstände.

Informationen, wie genau die Pfandleihe funktioniert und wo sich das nächstgelegene Pfandhaus befindet, finden Interessierte auf der Website des ZdP.