Bei der Debeka versicherte freiwillige Helfer*innen in den Hochwassergebieten erhalten ab sofort rückwirkend zusätzlichen Schutz in der Unfallversicherung. Das gilt auch für direkt von den Unwettern Betroffene.
So weitet das Unternehmen seinen Unfall-Schutz auf Infektionskrankheiten aus, die sich Menschen bei ihrem Engagement vor Ort zuziehen könnten. Zudem verdoppelt die Debeka ihre Leistungen bei Invalidität, maximal auf bis zu 300.000 Euro.
Die Verdopplung greift, wenn der Versicherte während seines Einsatzes oder seiner Hilfstätigkeit einen Unfall erleidet und daraus eine Invalidität verbleibt. Der Extra-Schutz gilt rückwirkend ab Beginn des freiwilligen Einsatzes und bis maximal zum 31. Oktober 2021.
Dr. Normann Pankratz, zuständiges Vorstandsmitglied der Debeka für die Schaden- und Unfallversicherung, äußert die Betroffenheit aller Debeka-Angehörigen von den Ereignissen, die viele Menschen in Mitleidenschaft gezogen haben:
Wir blicken mit großer Anerkennung auf das Engagement der vielen Freiwilligen. Wer jetzt hilft, sollte sich um seine Absicherung keine Sorgen machen müssen. Dazu wollen wir unseren Beitrag leisten. Gerade für die drohende Gefahr von Infektionen bieten wir unseren Versicherten mit der Erweiterung einen echten Mehrwert.
Das Angebot steht allen Mitgliedern der Debeka offen, die bei ihr unfallversichert sind. Für die Teilnahme müssen sie sich nicht eigens registrieren; der zusätzliche Schutz gilt automatisch.
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