Neue Betriebsstrukturen bei HDI

Veränderungen im Vorstand der HDI Global SE
© HDI Global SE

Die HDI Group vereinfacht ihre Betriebsstrukturen in Deutschland. Ziel der Verschlankung ist eine deutliche Beschleunigung von Entscheidungen zu wichtigen Zukunftsthemen wie Digitalisierung oder der Zusammenarbeit im Konzern. Die HDI Group erhöht so ihre Dynamik und Schlagkraft gegenüber dem Wettbewerb.

Die Anzahl der aktuell 21 mitarbeiterführenden Gesellschaften der Talanx Erstversicherungsgruppe in Deutschland wird sich fast halbieren. Ebenso wird die Zahl der örtlichen Betriebe reduziert, ohne dass es zu Standortschließungen, Mitarbeiterabbau oder Versetzungen kommt.

Damit einher geht eine Reduzierung der Anzahl der Betriebsratsgremien. Im Frühjahr 2022 sollen die rund 7.650 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der tarifgebundenen, bisherigen Gesellschaften in der neuen, ebenfalls tarifgebundenen Arbeitgebergesellschaft „HDI AG“ zusammengeführt werden.

„Die Straffung unserer Strukturen ist zwingend erforderlich, damit wir auf die Anforderungen eines zunehmend digitalisierten, komplexen und unbeständigen Umfelds als Unternehmen dynamisch reagieren können. Wir werden schneller, flexibler und damit schlagkräftiger gegenüber dem Wettbewerb und sind zugleich besser aufgestellt für unsere Kunden. Die digitale Transformation der HDI Group und unser Weg ins ‚New Normal‘ nehmen damit weiter an Fahrt auf“, betonte der Vorstandsvorsitzende der Talanx AG, Torsten Leue.

„Der Schritt ist zudem ein wichtiger Meilenstein, um unseren Purpose ‚Together we take care of the unexpected and foster entrepreneurship‘ mit Leben zu füllen – insbesondere das Together.“

Die HDI Group möchte Zukunftsthemen schneller vorantreiben und erhofft sich dadurch weitere Wettbewerbsvorteile. Weil sich für die Kolleg*innen jedoch nichts Wesentliches ändert, trägt der Betriebsrat die Veränderung der Betriebsstrukturen mit. Mit dem Abschluss eines Interessenausgleichs bekennt sich der Arbeitgeber zu den Standorten, den Sozialleistungen und geltenden Betriebsvereinbarungen. Außerdem wurde sichergestellt, dass es keine Betriebsübergänge in tariflose Gesellschaften gibt.