Auch bei einem temporären Fahrverbot können wirtschaftliche Folgen schwerwiegend sein, ganz besonders für Berufsfahrer, die auf ihre individuelle Mobilität angewiesen sind. Einkommenseinbußen, Arbeitsplatzgefährdung bis hin zur Existenzangst sind mögliche Folgen, die selbst ein vorübergehender Verlust des Führerscheins nach sich ziehen kann. Dieser Problematik nimmt sich die neue Führerschein-Versicherung der ias an.
Die ias Bremen geht mit dem Novum Führerschein-Versicherung auf den deutschen Markt. Mit diesem neuen Angebot sollen die weitreichenden wirtschaftlichen Folgen eines Fahrverbots
zukünftig abgemildert werden. Denn: Für manchen Autofahrer kann selbst ein temporäres Fahrverbot aufgrund kleinerer Verstöße von ein bis drei Monaten bereits berufsexistenzielle Bedeutung haben.
Dies gilt insbesondere für Berufskraftfahrer, Handelsvertreter, Kuriere und ähnliche Berufsgruppen, die auf individuelle Fortbewegung angewiesen sind. Zwangsurlaub oder Arbeitsplatzgefährdung sowie entsprechende Einkommenseinbußen gefährden schnell die wirtschaftliche Existenz und führen gegebenenfalls zum privaten finanziellen Kollaps.
Die Führerschein-Versicherung übernimmt für den Fall eines temporären Fahrverbots die Kosten für alternative Transport- und Beförderungsmittel und verhindert so, dass die negativen Folgen voll ins Gewicht fallen.
Wirtschaftliche Einbußen im Falle eines Fahrverbots werden getragen, soweit eine der häufigen typischen Ordnungswidrigkeiten vorliegt. Im Leistungsfall werden dann Aufwendungen anlässlich der Nutzung alternativer Transportmittel wie Taxi, Bahn oder Bus bis zu 10.000 Euro bei einer Jahresprämie von 300 Euro erstattet.
Selbst die Aufwendungen für den Einsatz des Ehepartners werden im bedingungsgemäßen Rahmen bei Nutzung des eigenen Fahrzeugs übernommen, sofern ein Ausweichen auf öffentliche Verkehrsmittel situationsbedingt nicht infrage kommt. Schließlich erfolgt auf Wunsch auch eine fachanwaltliche Vorprüfung auf Erfolg eines Rechtsmittels.
Vor diesem Hintergrund ist auch die soziale Komponente des neuen Ansatzes beachtenswert, welche gerade in der aktuellen Pandemielage deutlich wird. Der Individualverkehr sowie im Besonderen die auf den Erhalt ihrer Mobilität angewiesenen Berufsfahrer sind hierbei vornehmlich betroffen.
Echte Perspektive zur Überbrückung der führerscheinlosen Zeit
Wichtig zu betonen ist hierbei, dass Bußgelder nicht Gegenstand der Versicherung sind. Denn der erzieherische Effekt eines Fahrverbots wird durch das Modell der ias nicht geschmälert, es werden lediglich wirtschaftliche Alltagsfolgen abgefedert. Vergehen, die auf rücksichtsloser Fahrweise beruhen, sind vom Versicherungsschutz ausgenommen. Verstöße wie vorsätzliches Drängeln oder Ausbremsen sind demnach nicht vom Schutz erfasst.
Unter den Ausschluss fallen zudem Fahren unter Alkoholeinfluss, ab einem Wert von 1,09 Promille, Fahren unter Einfluss von Drogen, Unfallflucht oder Tatbestände, die den vollständigen Entzug der Fahrerlaubnis zur Folge haben. Wichtig ist außerdem, dass Führerscheininhabern, die bereits mehr als drei Punkte in Flensburg haben, der Versicherungsschutz ebenfalls verwehrt wird.
Vielmehr geht es ausschließlich darum, grundsätzlich regeltreuen Autofahrern bei kleineren Verstößen eine Möglichkeit zur Beibehaltung ihres Lebensstandards zu bieten sowie sie vor einem möglichen Job-Verlust zu bewahren.
Abschließend gilt es festzuhalten, dass diese Versicherungsart in Großbritannien bereits lang und erfolgreich erprobt ist: Die Führerschein-Versicherung ist auf dem britischen Markt, der für seine innovativen Versicherungslösungen bekannt ist, seit Jahren fester Bestandteil.
Auch dort hat das Versicherungsmodell, anders als von einigen Pessimisten prognostiziert, nicht zu steigender Rücksichtslosigkeit im Straßenverkehr geführt. Dies zeigt, wie zeitgemäß und vor allem zukunftsfähig der Ansatz ist, den die ias nun adaptiert und an das deutsche System angepasst hat. Das britische Erfolgsmodell macht deutlich, dass die zum Teil prophezeiten Sicherheitsrisiken für den Straßenverkehr nicht gegeben sind.
Hervorzuhebende Bestandteile der Versicherung
Versichert sind:
- Geschwindigkeitsüberschreitung
- Zu dichtes Auffahren/ungenügender Abstand
- Rote Ampel überfahren
- Alkohol bis zu einem Wert von 1,09 Promille
- Smartphone-Nutzung (ohne Unfall-Folgen)
- Vorfahrtverletzung, vorschriftswidriges Verhalten beim Ausweichen
- Überholen und Begegnen
- Vorschriftswidriges Verhalten beim Abbiegen, Wenden und bei falscher Fahrbahnbenutzung
- Eine Reihe weiterer unter das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) fallende Tatbeständ
Ausgenommen sind:
- Vergehen, die auf rücksichtsloses Autofahren (die unter anderem den Tatbestand der Nötigung erfüllen) zurückzuführen sind
- Vorfälle im Zusammenhang mit Tatbeständen wie Alkohol ab einem Wert von 1,1 Promille
- Fahren unter Einfluss von Drogen
- Unfallflucht
- Tatbestände, die den vollständigen Entzug der Fahrerlaubnis zur Folge haben
- Führerscheininhaber, die bereits mehr als drei Punkte in Flensburg haben
Auch andere europäische Anbieter haben in der Vergangenheit bereits versucht, Führerschein-Versicherungen in Deutschland zu etablieren. Österreichische und dänische Unternehmen gingen beispielsweise mit Produkten auf den Markt, die jedoch ausnahmslos die Kompensation von Bußgeldern vorsahen und in der Folge, da nicht rechtskonform, wieder eingestellt wurden.
Anders jedoch der Ansatz der ias: Dieser orientiert sich, jeglichen eventuellen Missverständnissen vorbeugend, an der erfolgreichen britischen Lösung, welche ausschließlich die Vermeidung wirtschaftlicher Notlagen bezweckt.
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