Corona-Reiseschutz: Kostenfreie Stornos nur in wenigen Fällen möglich

Wer bei der Urlaubsplanung auf einen Corona-Reiseschutz setzt, um im Fall der Fälle kostenfrei stornieren zu können, sollte die Vertragsinhalte aufmerksam lesen. Denn macht Corona die Reisepläne zunichte, könnten Urlauber trotz Versicherungsschutz leer ausgehen. Insbesondere bei Versicherungen aus dem EU-Ausland muss genau hingesehen werden. 

(PDF)
Flugzeug-COVID-19-361031041-AS-alexkichFlugzeug-COVID-19-361031041-AS-alexkichalexkich – stock.adobe.com

„Unser Corona-Reiseschutz – perfekte Sicherheit für Ihre Reise“. Mit solchen und ähnlichen Sätzen werden in diesen Tagen Corona-Versicherungen vollmundig beworben. Bei Verbrauchern erweckt das den Eindruck, dass eine Reise problemlos storniert werden kann. Leider ist dies nicht der Fall.

In der Regel handelt es sich um eine Erweiterung der Reiserücktritts- oder abbruchversicherung um besondere, coronabedingte Situationen. Abgedeckt sind hauptsächlich folgende Ereignisse:

  • Anordnung einer Isolation: Wenn der Verbraucher vor Antritt der Reise aufgrund einer COVID-Erkrankung in häusliche Quarantäne muss.
  • Verweigerung der Aus- oder Rückreise: Wenn zum Beispiel das Flughafenpersonal beim Passagier eine erhöhte Temperatur feststellt und ihn nicht mitnimmt.
  • Vorzeitiger Reiseabbruch: Der Reisende erkrankt während des Urlaubs an Corona. Durch die vor Ort angeordnete Quarantäne oder frühzeitige Rückreise entstehen zusätzliche Unterkunfts- und Transportkosten.

Nur in diesen und wenigen anderen Fällen werden die Kosten durch die Versicherung erstattet. Der Reiseschutz gilt nämlich nur, wenn ein persönlicher Verhinderungsgrund vorliegt

Dies kann auch eine andere schwere Erkrankung, ein Unfall, eine betriebsbedingte Kündigung oder der Tod eines nahen Angehörigen sein.  Wer aufgrund einer Corona-Reisewarnung storniert oder weil er Angst hat, sich mit COVID-19 zu infizieren, erhält kein Geld zurück.

Besondere Aufmerksamkeit bei Abschluss ausländischer Versicherungen

Reisende, die bei einem ausländischen Unternehmen eine Pauschal- oder Individualreise buchen und dort einen Zusatzschutz abschließen wollen, sollten folgendes klären:

  • Wer ist mein Vertragspartner? Meist sitzt der Versicherer im Land des Unternehmens, z. B. in Frankreich, wenn bei Air France gebucht wurde. Im Versicherungsfall müssten sich Urlauber mit dem ausländischen Versicherer auseinandersetzen.
  • Ist die Corona-Pandemie abgedeckt? Es gibt Versicherungen, die eine Pandemieausschlussklausel beinhalten oder die nicht greifen, wenn eine Reisewarnung besteht.
  • Werden die Gegebenheiten in anderen EU-Mitgliedstaaten berücksichtigt (zum Beispiel Reisebeschränkungen)? Häufig richtet sich der Reiseschutz an Verbraucher im jeweiligen Land der Versicherung. In diesem Fall könnten Deutsche Probleme bei der Inanspruchnahme der Versicherung haben.
  • Nimmt die Versicherung an Schlichtung und außergerichtlicher Streitbeilegung teil? Dies kann von Vorteil sein, wenn Reisende mit der Entscheidung der Versicherung nicht einverstanden sind. Infos dazu gibt´s in den Versicherungsbedingungen.

Gut zu wissen: Im Versicherungsfall ist die Versicherung umgehend und direkt zu informieren. Irrtümlicherweise kontaktieren Verbraucher häufig den Reiseveranstalter oder die Airline. Es handelt sich jedoch um zwei getrennte Verträge: die Reiseleistung und den Versicherungsschutz.

Flex-Tarife: Mögliche Alternative für Reisende

Egal ob Pauschal- oder Individualreise: sogenannten Flex-Tarife können eine Alternative oder sinnvolle Ergänzung zu einem Reiseschutz sein.

Flex-Tarife können, sofern angeboten, direkt bei den Reiseanbietern gebucht werden. Für einen bestimmten Aufpreis kann der Urlaub dann ohne Angaben von Gründen storniert oder umgebucht werden. Dies muss üblicherweise 30 bis 15 Tage vor Reisebeginn geschehen.

Diese Flexibilität lassen sich Anbieter natürlich bezahlen. Flex-Tarife sind deutlich teurer als Buchungen, die weder kostenfrei storniert noch umgebucht werden können.

Und es sollte geprüft werden, ob das kostenlose Stornierungs- oder Umbuchungsrecht auch für das konkrete Reiseangebot gilt. Manche Anbieter bieten Flex-Tarife nur für bestimmte, in der Regel höherpreisige Angebote an.

Als Nachweis des Stornierungs- oder Umbuchungsrechts sollten Urlauber bei der Online-Buchung einen Screenshot machen oder sich dies schriftlich bestätigen lassen.

(PDF)

LESEN SIE AUCH

selbstbewusste junge frau mit brille hält einen globus in den händenselbstbewusste junge frau mit brille hält einen globus in den händencontrastwerkstatt – stock.adobe.comselbstbewusste junge frau mit brille hält einen globus in den händencontrastwerkstatt – stock.adobe.com
Produkte

Krankenversicherung im Auslandssemester

In den vergangenen zwei Jahren verhagelte die Corona-Pandemie vielen Student*innen den Traum vom Semester im Ausland und auch für das Jahr 2022 sieht es aktuell noch nicht rosig aus.
Reisende-69756656-AS-Dudarev-MikhailReisende-69756656-AS-Dudarev-MikhailDudarev Mikhail – stock.adobe.comReisende-69756656-AS-Dudarev-MikhailDudarev Mikhail – stock.adobe.com
Produkte

Reiseschutz: In nur drei Minuten abgesichert

Allianz Direct hat sich zum Ziel gesetzt, die Nummer eins der Online-Versicherer in Europa zu werden. Ende des Jahres folgt der nächste Schritt auf dem Weg dahin: Nach der Einführung der Kfz-, Haftpflicht- und Hausratversicherung bietet die Allianz Direct in Zusammenarbeit mit Allianz Partners ihren Kunden in Deutschland ab dem 25. November 2021 mit der neuen Reiseversicherung einen Rundumschutz für die nächste Reise.
Junge-malt-Regenbogen-372604560-AS-New-AfricaJunge-malt-Regenbogen-372604560-AS-New-AfricaNew Africa – stock.adobe.comJunge-malt-Regenbogen-372604560-AS-New-AfricaNew Africa – stock.adobe.com
Produkte

Mit INTER Opti den Gesundheitszustand konservieren

Die Daten des aktuellen BARMA-Arztreports weisen auf eine dramatische Entwicklung vieler Kinder, Jugendlicher und junger Erwachsener hin: Innerhalb von elf Jahren hat sich die Zahl der jungen Patient*innen mehr als verdoppelt. Im Jahr 2019 benötigten rund 823.000 Kinder und Jugendliche psychotherapeutische Hilfe. Das sind 104 Prozent mehr als im Jahr 2009.
Frau-schließt-Geschaeft-374862409-AS-alvaroFrau-schließt-Geschaeft-374862409-AS-alvaroalvaro – stock.adobe.comFrau-schließt-Geschaeft-374862409-AS-alvaroalvaro – stock.adobe.com
Produkte

CoVid-19 und die Regulierungspflicht in der BSV: ein Fallbeispiel zu genaueren Betrachtung, Teil 2

Auch im zweiten Teil zeigt Rechtsanwalt Boris-Jonas Glameyer am Beispiel der Helvetia Schweizerische Versicherungsgesellschaft AG auf, weshalb der Versicherer im Zuge der behördlich angeordneten Betriebsschließung wegen Covid-19 dem Grunde nach zur Leistung verpflichtet ist.

Unsere Themen im Überblick

Informieren Sie sich über aktuelle Entwicklungen und Hintergründe aus zentralen Bereichen der Branche.

Themenwelt

Praxisnahe Beiträge zu zentralen Themen rund um Vorsorge, Sicherheit und Alltag.

Wirtschaft

Analysen, Meldungen und Hintergründe zu nationalen und internationalen Wirtschaftsthemen.

Management

Strategien, Tools und Trends für erfolgreiche Unternehmensführung.

Recht

Wichtige Urteile, Gesetzesänderungen und rechtliche Hintergründe im Überblick.

Finanzen

Neuigkeiten zu Märkten, Unternehmen und Produkten aus der Finanzwelt.

Assekuranz

Aktuelle Entwicklungen, Produkte und Unternehmensnews aus der Versicherungsbranche.