Trotz Warnschild: Hundebesitzer haften

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„Warnung vor dem Hund“ oder „Hier wache ich“: Solche Schilder zeigen, dass sich ein Hund frei auf dem Grundstück bewegt. Doch wenn das Tier einen Besucher beißt, kann der Verletzte den Besitzer zur Verantwortung ziehen – trotz der Warnung. .

Viele Hundebesitzer glauben, dass ein Warnschild sie von der Haftung befreit, wenn ihr Vierbeiner unerwünschte Besucher beißt. Das ist jedoch falsch: Ein Hinweisschild reicht als Absicherung nicht aus. Zusätzlich muss das Grundstück so geschützt sein, dass es niemand betreten kann.

Hundebesitzer haften sogar dann, wenn sich ihr Gartentor von außen nur durch ein Übergreifen öffnen lässt.

Schutz für die Allgemeinheit

Der Grund dafür ist, dass jeder Grundstückseigentümer die Allgemeinheit vor Gefahren schützen muss, die von seinem Grundstück ausgehen. Dazu gehört auch ein freilaufender Hund. Beißt dieser zu, hat der Hundebesitzer diese Pflicht verletzt.

Er haftet dann für Schäden und Verletzungen – im schlimmsten Fall ein Leben lang mit seinem gesamten Vermögen. Dabei ist es erst einmal unerheblich, ob eine Person das Grundstück auf Einladung betreten hat oder nicht. Ein gutes Beispiel sind spielende Kinder. Klettern sie über den Zaun klettern und werden gebissen, ist der Hundebesitzer verantwortlich. In diesem Fall kann der Schadenersatz dann gekürzt werden. Deshalb sollten Hundebesitzer keinesfalls auf eine Tierhalterhaftpflichtversicherung verzichten.