Die Verbände BDV, BVK, VOTUM, AfW, BDVM und BDWi haben eine Online-Petition gestartet.
Kunden und Kundinnen selbst entscheiden dürfen, ob ihre Finanzanlagenberatung, die in einem Telefon- oder Video-Beratungsgespräch zur Beweissicherung (sogenanntes „Taping“) erfolgt, aufgezeichnet wird oder nicht.
Für die Sammlung der Unterschriften wurde ein Zeitraum von 3 Monaten angesetzt, damit alle Unterschriften vor der Bundestagswahl am 26. September 2021 übergeben werden können.
Die Übergabe ist sowohl in Berlin, als auch in Brüssel geplant.
Übrigens: Das Petitionsrecht im Grundgesetz (Art. 17) schließt alle in Deutschland lebenden, also auch Minderjährige, mit ein.
Unter diesem Link geht es zur Petition.
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