Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat am 15. April den Berliner Mietendeckel gekippt. Die Richter dort sind der Auffassung, dieser verstoße gegen das Grundgesetz. Deshalb wurde das Mietendeckel-Gesetz für nichtig erklärt.
Zudem habe das Land Berlin keinesfalls eine Gesetzgebungskompetenz um Vorgaben und Regelungen für Miethöhen im frei finanzierten Wohnungsmarkt aufzusetzen. Das Mietrecht ist übergreifend im BGB geregelt und fällt somit nicht in die Zuständigkeiten der einzelnen Bundesländer.
Der Mieterbund reagierte unmittelbar auf den Richterspruch:
„Die Entscheidung aus Karlsruhe ist bitter, trifft sie doch die Bewohner*innen von 1,5 Millionen Berliner Mietwohnungen hart. Aber sie ist auch ein lauter Weckruf an den Bundesgesetzgeber endlich zu handeln und die Mietenexplosion in vielen deutschen Städten zu stoppen!“
erklärt der Präsident des Deutschen Mieterbundes, Lukas Siebenkotten, anlässlich der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Berliner Mietendeckel.
Der Berliner Mietendeckel ist seit Ende Februar 2020 in Kraft und soll Berliner Mieter*innen vor stetig steigenden Mieten schützen. Die durch dieses Urteil entstandenen Konsequenzen werfen weitere Streitfragen auf, die vermutlich wieder vor Gericht entschieden werden.
Eine Konsequenz der Entscheidung ist jedoch, dass eine wirksame Mietenbegrenzung auf Bundesebene überfällig sein dürfte. Am 19. Februar 2021 startete bereits die bundesweite Kampagne MIETENSTOPP. Mittlerweile unterstützen über 56 Initiativen, Verbände und Organisationen, darunter auch der Deutsche Mieterbund, die Kampagne.
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