Fair Play: Neue Agrar-Rechtsschutzversicherung der Ostangler Brandgilde

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Die Ostangler Brandgilde (OAB) sichert mit der neuen „Agrar-Rechtsschutzversicherung Fair Play“ das Kerngeschäft von Landwirten, deren Familien und Nebenbe­trieben ab. Denn ein Schadenfall, der nicht ausreichend abgesichert ist, wird schnell zur Existenzfrage für Landwirte, die täglich vor zahlreichen Herausfor­derungen stehen und unterschiedliche Funktionen ausüben.

Ob als Geschäfts­führer, Arbeitgeber oder Immobilienbesitzer – damit der Landwirt erntet, was er sät, tritt die Agrar-Rechtsschutzversicherung Fair Play unter anderem für das Vertrags- und Sachenrecht sowie für das private Recht ein.

Jens-Uwe Rohwer, Vor­stands­vorsitzender bei Ostangler Brandgilde, erklärt:

„Landwirte unterliegen in ihrer Tätigkeit vielfältigen rechtlichen Risiken. Dabei gibt es einige branchenspezifische Besonderheiten wie beispielsweise das Zusammen­fließen der Privat- und Geschäftssphäre. Aus diesem Grund benötigen Landwirte eine Absicherung wie unsere Agrar-Rechtsschutzversicherung Fair Play, die im Scha­den­fall beides abdeckt. Denn das Ausmaß von Rechtsstreitigkeiten kann die gesamte Existenz von Landwirten maßgeblich schädigen und gefährden. Die Ostangler Brand­gilde bietet in dieser Hinsicht finanzielle Sicherheit.“

Landwirt mit vielen Funktionen benötigt umfassende Absicherung

Ein Landwirt fungiert in vielen Bereichen: Er ist in der Regel Immobilien-Besitzer, Ge­schäftsführer, Verkehrsteilnehmer, Arbeitgeber, Verkäufer, Produzent und vieles mehr. All diese Funktionen können rechtliche Konflikte wie unter anderem Vertrags­unstimmigkeiten, Schadensersatzforderungen und Haftungsfragen mit sich bringen.

Der von der Ostangler Brandgilde angebotene Rechtsschutz für den Landwirt stellt daher eine Kombination aus einem speziellen agrarbezogenen Firmenrechtsschutz und einem Privatrechtsschutz dar. So ist der Kunde unter anderem abgesichert im Bereich Schadenersatz, Verkehr, Arbeit, Arbeitgeber aus hauswirtschaftlichen Beschäftigungs- und Pflegeverhältnissen, Gebäude, Wohn­ung und Grundstück.

Wie bei einer „nichtspezifischen“ Rechtsschutzversicherung werden dabei bei Rechtsstreitigkeiten unter anderem anfallende Gerichtskosten, Anwaltskosten, Zeugengelder, Kosten für den Sachverständiger etc. übernommen.

Besonderheiten bei der Agrar-Rechtsschutzver­sicherung Fair Play

Als grundlegende Besonderheiten gilt bei der Agrar-Rechtsschutzver­sicherung Fair Play, dass der Kunde Rechtsschutz im Vertrags- und Sachen­recht genießt. Des Weiteren ist er auch im Verwaltungsrechtsschutz inklusive Cross Compliance versichert, wie beispielsweise bei Rückforderung von Prämienzahlungen wegen Nichteinhaltung von Umweltschutzauflagen.

Darüber hinaus erhält der Landwirt sowohl im privaten Bereich (inklusive der Familie) als auch in seiner betrieblichen Funktion und seiner Nebenbetriebe umfassenden Schutz.

Jens-Uwe Rohwer erklärt: „Eine Rechtsschutzversicherung ist eine notwendige Ergänzung zur Haftpflichtver­sicherung des landwirtschaftlichen Betriebs, denn kaum eine Branche ist mittler­weile so facettenreich wie die Landwirtschaft und geht weit über das Kerngeschäft hinaus.

Ob Urlaub auf dem Bauernhof, der Vertrieb eigener Erzeugnisse aus dem Hofladen, Holzhandel, Reiterhof und vieles mehr – mit steigendem Angebot steigen die Risiken, die sich durch die unterschiedlichen Geschäfts­felder ergeben. Daher sollten sich Landwirte unbedingt umfassend rechtlich absichern.“