Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist oft ein wichtiger Baustein in der Vorsorge. Nun ist ein neues Gutachten erschienen, das Werthaltigkeit und Leistungsfähigkeit von Kinderpolicen analysiert. Wer schon über 18 Jahre alt ist, sollte seine BU-Police regelmäßig aktualisieren, um Nachversicherungsgarantien in Anspruch zu nehmen.
BU ist für Eltern ein empfehlenswerter Zusatzbaustein
Kinderpolicen sind beliebt. Sie bieten einen Rundumschutz für eine bessere Gesundheitsversorgung und für die finanziellen Folgen von Unfällen. Bert Heidekamp, geprüfter und zertifizierter Sachverständiger für Berufsunfähigkeits- und Kindervorsorgeversicherungen, hat den Markt aber auch hinsichtlich der Zukunftsvorsorge untersucht.
In einem neuen 45-seitigen Wertgutachten analysierte er die Werthaltigkeit und Leistungsfähigkeit von Optionen für eine spätere Berufsunfähigkeitsversicherung (BU). Für Eltern ist dies ein empfehlenswerter Zusatzbaustein, um ihren Kindern später beim Start in das Berufsleben den Abschluss einer wichtigen Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Gesundheitsfragen zu ermöglichen und ihnen bei Vorerkrankungen mögliche Risikozuschläge, Leistungsausschlüsse oder im schlimmsten Fall eine Antragsablehnung zu ersparen.
Den besten Versicherungsschutz mit exzellenten Versicherungsbedingungen bietet im Marktvergleich die BU-Option der uniVersa. Sie wurde als einziger Tarif als „besonders empfehlenswert“ eingestuft. Eltern sollten sich die Option möglichst frühzeitig sichern, solange das Kind noch gesund ist und keine Vorerkrankungen vorliegen.
Bei Gehaltserhöhung: Nachversicherungsfristen beachten
Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung sind meist Nachversicherungsgarantien enthalten, über die man die getroffene Vorsorge ohne erneute Gesundheitsprüfung ausbauen kann. Der Joker kann aber je nach Anbieter nur innerhalb bestimmter Fristen gezogen werden, bei der uniVersa zum Beispiel sechs Monate nach der Gehaltserhöhung oder alle fünf Jahre ab Versicherungsbeginn.
Auch bei einer privaten Krankentagegeldversicherung, die bei längerer Arbeitsunfähigkeit leistet, ist eine Anpassung an das gestiegene Einkommen möglich. Dort beträgt die Frist meist zwei Monate, innerhalb der das Krankentagegeld ohne erneute Gesundheitsprüfung und Wartezeiten aufgestockt werden kann.
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