Die auf die Bewertung von Versicherungsunternehmen spezialisierte Rating-Agentur Assekurata hat ihr Verfahren zur Tarifanalyse von privaten Krankenversicherungen (PKV) um den Bereich Krankentagegeld mit 42 Tagen erweitert.
Hierbei nahmen die Kölner Analysten die Bedingungen und Kalkulationsgrundlagen der neuen Krankentagegeldtarife für privat Versicherte der Generali Deutschland Krankenversicherung AG unter die Lupe. Im Ergebnis erhalten der Tarif für Arbeitnehmer (KTAN42) mit 1,1 sowie für Selbstständige (KTGT42) und Freiberufler (KTFB42) mit jeweils 1,4 allesamt ein sehr gutes Urteil.
20 Leistungsbereiche mit unterschiedlichen Anforderungen für Arbeitnehmer und Selbständige
In der Tarifanalyse beurteilt Assekurata im ersten Schritt alle in den Versicherungsbedingungen des jeweiligen Tarifs vereinbarten Leistungen. Insgesamt untersucht Assekurata in der Krankentagegeldversicherung 20 Leistungsbereiche anhand eines festen Kriterienkatalogs.
Das Bewertungsverfahren baut auf der etablierten Assekurata-Systematik auf, in der das Kölner Ratinghaus zwischen Grund- und Zusatzleistungen unterscheidet.
Innerhalb der Grundleistungen kommt den Leistungsbereichen „Definition des Versicherungsfalls“, „Höhe des Krankentagegeldes im Leistungsfall“, „Anzeige und Nachweis der Arbeitsunfähigkeit“ sowie „Eintritt ins Rentenalter“ jeweils eine besondere Rolle zu (Kernleistungsbereiche).
Erfüllt ein Tarif in den genannten Leistungsbereichen weniger als ein Drittel der geforderten Kriterien, stuft Assekurata das Gesamtergebnis pro betroffenem Leistungsbereich jeweils um eine ganze Note herab. Dies wirkt Tarifkonstruktionen entgegen, die einen stärkeren Schwerpunkt auf Leistungsbereiche legen, die für den Kunden wirtschaftlich von geringerer Bedeutung sind oder nur sehr selten relevant werden.
Gerade bei der Krankentagegeldversicherung war es uns wichtig, ein sehr anspruchsvolles Bewertungsniveau zu gewährleisten, welches dem Kunden ein sehr ein hohes Maß an Sicherheit gibt.
Assekurata-Geschäftsführer Dr. Reiner Will erklärt weiter: „Denn wahrscheinlich ist in keinem Teilsegment der Krankenversicherung die Bedingungsqualität der Tarife so inhomogen und für den Kunden mit so vielen Fallstricken versehen wie in der Krankentagegeldversicherung.“
Auch Kalkulationsgrundlagen werden untersucht
Zusätzlich zu den Versicherungsbedingungen durchleuchtet Assekurata im Rahmen der Tarifanalyse die Sicherheiten in den Rechnungsgrundlagen eines Tarifs. Dazu gehören zum Beispiel die Höhe des Rechnungszinses, die kalkulierten Kopfschäden, die Sterbe- und Stornowahrscheinlichkeiten sowie die eingerechneten Kosten.
Nur wenn ein Tarif die von Assekurata festgelegten Anforderungen einer sicheren Kalkulation erfüllt, kann eine veröffentlichbare Besiegelung erfolgen.
Anforderungen an sichere Kalkulationsgrundlagen werden erfüllt
Die neuen Krankentagegeldtarife für Vollversicherte der Generali Deutschland Krankenversicherung AG mit einer Karenzzeit von 42 Tagen erfüllen alle Anforderungen an die sichere Kalkulation. „Aus Kundensicht bieten alle Tarife ein hohes Leistungsniveau ohne Fallstricke sowie einen nachhaltig kalkulierten Versicherungsschutz“, so Dr. Reiner Will, „besonders hervorzuheben ist außerdem, dass in allen drei Tarifen das neue Mutterschutzkrankentagegeld ohne Karenzzeit und damit maximal familienfreundlich festgelegt ist.“
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