Zum Ende des Jahres kommt auf Immobilienbesitzer und -käufer ein umfangreiches Paket an Neuerungen zu. Nicht genug damit, dass auch wegen der Corona-Pandemie vor allem die städtischen Immobilienmärkte leergefegt sind; die Hoffnung machenden Nachrichten zu einem Corona-Impfstoff könnten einen Anstieg der zuletzt niedrigen Hypothekenzinsen bedeuten.
Dazu bringen die Neuregelung der Makler-Courtage, die Anfang Dezember in Kraft getretene WEG-Reform sowie das auf den Weg gebrachte Baulandmobilisierungsgesetz einschneidende Veränderungen mit sich.
Rudolf Naßl, Mitglied des Vorstands der Hausbank München eG, verantwortlich für das Ressort Immobilienwirtschaft, fällt ein Urteil zu den anstehenden Änderungen:
Mit den jetzt vom Bundeskabinett beschlossenen Maßnahmen wird eine für Immobilieneigentümer und -käufer ohnehin schon angespannte Situation noch schwieriger. Insbesondere das mit kleinen Einschränkungen nun doch eingeführte Umwandlungsverbot, aber auch einige mit der WEG-Reform verabschiedete Neuerungen, stellen unsere Kunden vor größere Herausforderungen.
Umwandlungsverbot
Am 4. November hat das Bundeskabinett das sogenannte Baulandmobilisierungsgesetz beschlossen, mit dem auch das lange umstrittene Umwandlungsverbot – zeitlich befristet bis zum 31.12.25 – in Kraft treten würde.
Bis auf wenige Ausnahmen dürfen Kommunen die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen dann in angespannten Wohnungsmärkten untersagen. Mit Folgen insbesondere für Selbstnutzer, womit sich die Wahrscheinlichkeit für steigende Preise erhöhen dürfte. Zudem kann das neue „Baugebot“ Grundstückseigentümer dazu verpflichten, freie Flächen im Rahmen bestimmter Fristen mit Wohnungen zu bebauen.
Immerhin: Dank der neuen Baugebietskategorie „Dörfliches Wohnen“ soll das Bauen am Ortsrand in einvernehmlichem Miteinander wieder unkomplizierter werden. Die Zustimmung des Bundestages zum Baulandmobilisierungsgesetz steht allerdings noch aus.
WEG-Reform
Bereits am 1. Dezember ist die WEG (Wohnungseigentumsgesetz)-Reform in Kraft getreten, mit der zahlreiche Neuregelungen im Wohnungseigentumsrecht einher gehen. Diese haben in erster Linie einen Abbau von Hürden für Umbauten und Sanierungen zur Folge.
So kann künftig schon ein einzelner Wohnungseigentümer Um- und Einbauten wie E-Ladestationen oder einen Glasfaseranschluss von den übrigen Eigentümern verlangen, muss die Kosten aber selbst tragen. Für umfangreichere Sanierungsarbeiten, zum Beispiel an der Fassade, muss in Zukunft die Mehrheit der Eigentümer stimmen.
Wurde das Ergebnis mit einfacher Mehrheit erzielt, werden nur diejenigen Eigentümer an den Kosten beteiligt, die für die Maßnahme gestimmt haben. Bei einer Zweidrittelmehrheit, die mindestens die Hälfte der Miteigentumsanteile umfasst, werden alle Eigentümer zur Kasse gebeten.
Zwar sind reine Online-Eigentümerversammlungen auch weiterhin nicht vorgesehen, allerdings kann einzelnen Eigentümern künftig eine Online-Teilnahme ermöglicht werden. Nicht zuletzt deshalb will die Hausbank München ihr jüngst gelaunchtes CRM-Tool VS3+ um die Funktionalität ergänzen, Eigentümerversammlungen auch digital unterstützt durchzuführen.
Neuregelung der Makler-Courtage
In Bayern und weiteren neun Bundesländern ist sie ohnehin längst gängige Praxis, im Rest der Republik gilt sie ab dem 23. Dezember: Die hälftige Teilung der Makler-Courtage zwischen Käufer und Verkäufer. Dies besagt das neue Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser.
Naßl rät:
Kaufinteressenten und Eigentümer mit Immobilien in den Bundesländern Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen und Niedersachsen, sollten diese Neuregelung beachten, wenn Sie einen Makler beauftragen.
Möglicher Anstieg der Hypothekenzinsen
Eine grundsätzlich sehr gute Nachricht fordert hingegen unter Umständen schnelleres Handeln beim Bau und Kauf von Immobilien.
Denn während sich Hypothekenzinsen zuletzt fast auf Rekordtief bewegt haben, könnte die jüngste Ankündigung eines Corona-Impfstoffes schon bald zu deren Erhöhung führen. Wer ein Objekt gefunden hat, dem ist deshalb geraten, sich das aktuelle Zinsniveau zu sichern.
Themen:
LESEN SIE AUCH
Abwärtstrend der Immobilienpreise gestoppt
Zwischen Dezember 2022 und März 2023 sind die Angebotspreise von Bestandswohnungen nur noch in 4 von 14 untersuchten Großstädten gesunken. In 4 Städten haben sich die Kaufpreise sogar wieder leicht verteuert, in den übrigen 6 Städten blieb das Preisniveau stabil.
Geschenktes Geld: Mit Förderungen ist mehr drin
Bausparer können Zuschüsse vom Staat nutzen, um für ein Eigenheim zu sparen oder bei der Finanzierung schneller schuldenfrei zu werden. Wohnungsbauprämie, Arbeitnehmer-Sparzulage und Wohn-Riester können bis zum 31. Dezember noch in voller Höhe für das Jahr 2022 gesichert werden.
Immobilien in Ballungsregionen
Keine Angst vor der Anschlussfinanzierung
Abwarten und auf niedrigere Zinsen spekulieren, frühzeitig Konditionen fixieren oder die Tilgung justieren? Im aktuellen Zinsmarkt ist es wichtig, die zahlreichen Chancen des Marktes für die Anschlussfinanzierung genau durchzukalkulieren.
Unsere Themen im Überblick
Themenwelt
Wirtschaft
Management
Recht
Finanzen
Assekuranz
BFH-Urteil zum freiwilligen Wehrdienst: Wann Kindergeld trotz Soldatendienst gezahlt wird
Der Bundesfinanzhof schafft Klarheit: Ein freiwilliger Wehrdienst allein begründet keinen Anspruch – doch wer ausbildungswillig ist und keinen Platz findet, kann profitieren. Was das Urteil für Familien bedeutet.
Geldanlage: Sicherheit vor Rendite – aber mit wachsender Risikobereitschaft
Für die meisten Deutschen steht Sicherheit bei der Geldanlage weiterhin an erster Stelle. Das zeigt eine aktuelle repräsentative forsa-Umfrage im Auftrag der BarmeniaGothaer. Während klassische Sparformen dominieren, gewinnt das Interesse an renditestärkeren Alternativen wie Fonds und Aktien langsam an Bedeutung.
Insolvenzverfahren der P&R-Gruppe: Über 666 Millionen Euro an Gläubiger verteilt
In den Insolvenzverfahren der vier deutschen P&R-Containerverwaltungsgesellschaften wurde nunmehr die vierte Abschlagsverteilung vorgenommen. Insgesamt rund 122 Millionen Euro wurden an mehr als 54.000 Gläubiger ausgezahlt.

Steuerbonus aus der Nebenkostenabrechnung
Versteckte Steuerersparnis in der Betriebskostenabrechnung: Wer haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen gezielt nutzt, kann jährlich mehrere hundert Euro direkt von der Steuer abziehen. Was § 35a EStG erlaubt, wie man eine Bescheinigung bei der Hausverwaltung anfordert – und worauf Mieter und Eigentümer jetzt achten sollten.