VKB weist auf Notwendigkeit einer Riester-Reform hin

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Der Konzern Versicherungskammer weist auf die Notwendigkeit konkreter und zeitnaher Schritte zur Umsetzung der geplanten Reform der Riester-Rente hin.

Hintergrund ist die im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD vereinbarte Reform der Riester-Rente und der für den 25. November 2020 im Bundeskabinett geplanten Behandlung des Rentenversicherungsberichts sowie des Alterssicherungsberichts.

Die politisch Verantwortlichen hätten richtigerweise eine Reform auf ihre Agenda gesetzt.

Dr. Robert Heene, Vorstand Lebensversicherung & Kunden-/Vertriebsservice des Konzerns Versicherungskammer, dazu:

„Eine Reform der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge ist unumgänglich, damit diese Vorsorge-Form den aktuellen Entwicklungen wie der Corona-Pandemie, der anhaltenden Niedrigzinsphase und der stagnierenden Verbreitung angepasst wird.

Um realistisch zu einer Reform noch in dieser Legislaturperiode zu kommen, muss ein Referentenentwurf des Gesetzes bis Jahresende vorgelegt werden.“

Aufgrund der lang anhaltenden Niedrigzinsphase da die Riester-Rente zugleich ein sehr verwaltungsaufwändiges Produkt sei, würden sich immer mehr Anbieter aus dem Markt verabschieden.

Dr. Robert Heene erinnert daran, dass die Riester-Rente mit dem sozialpolitischen Ziel eingeführt wurde, die zusätzliche Lücke in der Gesetzlichen Rentenversicherung zu schließen und Altersarmut zu vermeiden. So sollte die Riester-Rente insbesondere unter Geringverdienern und Familien eine deutlich stärkere Verbreitung finden. Dies kann laut Dr. Robert Heene nur über eine zeitnahe Reform erreicht werden.

Drei Kernforderungen:

  • eine Flexibilisierung der Bruttobeitragsgarantie, inklusive mindestens eines Wahlrechts des Kunden
  • eine Verwaltungs- und Produktvereinfachung, die in der Folge auch Kosten reduziert
  • eine Ausweitung des Kreises der Förderberechtigten, inklusive Selbstständiger und Freiberufler