Für das Jahr 2020 hat der Pensions-Sicherungs-Verein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (PSV) nun einen Beitragssatz von 4,2 Promille (Vorjahr 3,1 Promille) festgesetzt.
Damit erhöht sich dieser um mehr als 30 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.
Bereits im Juli 2020 hatte der PSVaG mitgeteilt, dass sich unter dem Eindruck der Corona-Pandemie ein Beitragssatz von 4 bis 5 Promille abzeichne. Da sich in den letzten Monaten der Schadenverlauf günstiger entwickelt hat als im Mittel dieser Prognose angenommen, konnte der Beitragssatz im unteren Bereich der Prognose festgesetzt werden.
Der Beitragssatz wird auf die von den Arbeitgebern bis 30. September 2020 gemeldete Beitragsbemessungsgrundlage bezogen. Hier bilden die Basis dieses Wertes im Wesentlichen die Rückstellungen für Betriebsrenten in den Bilanzen der Mitgliedsunternehmen und die Zusagen bei sicherungspflichtigen Versorgungseinrichtungen. Diese belaufen sich zusammen auf rund 353 Milliarden Euro.
Aufgrund des Beitragssatzes von 4,2 Promille müssen die Mitgliedsunternehmen in diesem Jahr somit rund. 1.483 Millionen Euro zahlen (im Vorjahr: 1.079 Millionen Euro).
Ungefähr 95.200 Unternehmen sind im PSVaG Mitglied. Rechtsgrundlage ist das Betriebsrentengesetz, in dem PSVaG ein Umlageverfahren zur Ausfinanzierung seiner Leistungen vorgeschrieben ist. Deshalb spiegelt sich die Schadenentwicklung eines Jahres im jeweiligen Beitragssatz wider.
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