Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), der GKV-Spitzenverband und der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) konnten sich auf den für 2021 geltenden Fallpauschalenkatalog (DRG-Katalog) verständigen.
Damit haben die Selbstverwaltungspartner den Entgeltkatalog für die Krankenhäuser verabschiedet. Der DRG-Katalog ist seit dem Jahr 2004 eine verbindliche Abrechnungsgrundlage für rund 19 Millionen stationäre Fälle pro Kalenderjahr und steuert ein Finanzierungsvolumen von über 75 Milliarden Euro.
Florian Reuther, Direktor des Verbandes der Privaten Krankenversicherung (PKV), sagt:
„Auch unter den zusätzlichen Aufgaben der COVID-19-Pandemie ist es gelungen, das DRG-System in gewohnter Weise konstruktiv weiterzuentwickeln.“
Eine Verständigung erreichten die Verhandlungspartner auch beim pauschalierenden, tagesbezogenen Entgeltkatalog für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen (PEPP-Entgeltkatalog 2021).
Der DRG-Katalog wurde durch das von den Partnern der Selbstverwaltung gemeinsam getragene InEK auf der Grundlage von Fallkostendaten von Krankenhäusern weiterentwickelt.
Nachdem mit der Ausgliederung der Pflegepersonalkosten aus den Fallpauschalen im vergangen Jahr ein Systemwandel umgesetzt werden musste, waren neben den jährlichen Anpassungen des Fallpauschalenkatalogs nachlaufende Präzisierungen bei der Abgrenzung der Pflegepersonalkosten zu klären.
Auch konnten einvernehmliche Lösungen zur Klärung von strittigen Fragen zur Ermittlung des Pflegebudgets erreicht werden. Sie enthalten wichtige Klarstellungen, um die Budgetverhandlungen vor Ort von Konfliktpotential zu befreien.
Stefanie Stoff-Ahnis, Vorstand beim GKV-Spitzenverband, hebt hervor:
„Es ist erfreulich, dass es uns auch in diesem Jahr gelungen ist, bei diesem komplexen Verhandlungsprozess doch noch zu einer Einigung zu kommen. Insbesondere die Klarstellungen zum Pflegebudget sollen bereits die aktuellen Budgetverhandlungen von dem erheblichen Konfliktpotential befreien.“
Das InEK hat zudem bereits erste Schritte zur Abbildung von Patienten mit einer COVID-Erkrankung im Fallpauschalensystem für 2021 vollzogen. Außerdem wurde die Vergütung der Behandlung von Kindern weiter verbessert. So wurden neue unbewertete teilstationäre DRGs für Kinder in den Katalog aufgenommen.
Georg Baum, DKG-Hauptgeschäftsführer, dazu:
„Wir begrüßen, dass wir auf Bundesebene diese Klarheit geschaffen haben und vertrauen darauf, dass sich die Budgetverhandlungen dann auch nach diesem Geist der Vereinbarungen richten werden.“
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