Zurich: Beitragsrückerstattung in der Kfz-Versicherung

Zurich: Beitragsrückerstattung in der Kfz-Versicherung
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Kunden der Zurich Gruppe Deutschland bekommen nun die Versicherungsbeiträge für nicht gefahrene Kilometer im Jahr 2020 zurückerstattet.

Durch Kurzarbeit oder Home Office, bedingt durch die Corona-Pandemie, fielen viele tägliche Pendelfahrten aus. Auch fielen zahlreiche Urlaubsreisen und Ausflüge mit Privatfahrzeugen dem Corona-Lockdown zum Opfer.

Jawed Barna, Vorstand Vertrieb & Strategische Partnerschaften bei der Zurich Gruppe Deutschland,, dazu:

„Viele unserer Kunden haben aufgrund der Pandemie viele Kilometer im Auto gespart. Daher erstatten wir unseren Kunden im Falle einer reduzierten Fahrleistung den entsprechenden Teil ihrer Versicherungsprämie für das laufende Jahr.“

Ab Ende Oktober werden Kunden, die ihr privates Fahrzeug bei Zurich versichert haben, über die Möglichkeit der Erstattung per Brief informiert.

Die Eingabe des aktuellen Kilometerstandes wird über eine speziell dafür eingerichtete Internetseite möglich sein. Sobald die tatsächliche geringer als die versicherte jährliche Fahrleistung ist und man damit in eine günstigere Kilometerklasse rutscht, wird der Differenzbetrag erstattet.

Kunden, die sich bereits in der niedrigsten Kilometerklasse befinden, werden selbstverständlich nicht angeschrieben. Die Rückzahlung erfolgt per Gutschrift oder Verrechnung mit dem nächsten Versicherungsbeitrag.