Absicherung von Unternehmen: 6 Versicherungen für eine GmbH

Absicherung von Unternehmen: 6 Versicherungen für eine GmbH
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Neben der verpflichtenden Krankenversicherung sollte jeder Unternehmensgründer einen umfassenden betrieblichen Versicherungsschutz für seine GmbH in Erwägung ziehen. Eine sinnvolle Absicherung ist nämlich die wesentliche Voraussetzung für das betriebliche Weiterbestehen im Schadensfall.

Der passende Versicherungsschutz ist dabei immer von der Größe, Ausstattung und den finanziellen Rücklagen der GmbH abhängig. Die folgenden Versicherungsformen stehen zur Auswahl.

Warum ist ein umfassender Versicherungsschutz wichtig?

Vermögensschäden, Betriebsunterbrechung oder plötzlicher Todesfall: Es gibt viele gewerbliche Risiken, die eine GmbH von einem Moment auf den nächsten zum Stillstand bringen können. Im schlimmsten Fall verschulden sich Existenzgründer mit Summen im Millionenbereich und müssen Insolvenz anmelden.

Damit die Unternehmensexistenz im Ernstfall nicht auf der Kippe steht, ist ein allumfassender Versicherungsschutz für jede GmbH außerordentlich wichtig. Welche Versicherungsformen für das jeweilige Unternehmen geeignet sind, richtet sich stark nach Geschäftsmodell und -inhalt. Jeder Existenzgründer muss bei der Firmengründung selbst die Verantwortung dafür tragen, die geeigneten Versicherungen für sich selbst und sein Unternehmen abzuschließen.

Ablebensversicherung

Wenn der Existenzgründer einer GmbH plötzlich verstirbt, steht das Unternehmen meistens vor großen finanziellen Herausforderungen. Es kommt immer wieder vor, dass anfallende Kosten nicht mehr beglichen werden können und das Unternehmen geschlossen werden muss. Deshalb sollten Firmeninhaber rechtzeitig eine Ablebensversicherung abschließen.

Mit einem kleinen monatlichen Beitrag kann sichergestellt werden, dass das Unternehmen nach dem persönlichen Ableben weitergeführt werden kann. Dem hinterbliebenen Team werden die nötigen finanziellen Mittel zur Verfügung gestellt, um die laufenden Fixkosten des Unternehmens zu tragen. Diese finanzielle Absicherung zählt zu den wichtigsten Gründen einer Ablebensversicherung.

Betriebshaftpflichtversicherung

Unternehmensgründer können nie vollkommen verhindern, dass ihre Mitarbeiter einen Kunden verletzen oder dessen Eigentum beschädigen. Falls sich beispielsweise ein Kunde in den Büroräumen des eigenen Unternehmens das Bein bricht, ist schlimmstenfalls ein Schmerzensgeld im sechsstelligen Bereich zu bezahlen.

Damit die GmbH im Schadensfall nicht mit ihrem Geschäftsvermögen haftet, bietet sich die Betriebshaftpflichtversicherung an. Diese Versicherungsform haftet bei Schadensersatzansprüchen Dritter und deckt somit die entstanden Kosten bei Personen- und Sachschäden. Zusätzlich kann die Betriebshaftpflichtversicherung um die folgenden beiden Versicherungsformen ergänzt werden.

Produkthaftpflichtversicherung

Die Produkthaftpflichtversicherung ist für jede GmbH wichtig, die Produkte herstellt und verkauft. Wenn sich nämlich Fehler im jeweiligen Warenangebot einschleichen, haftet normalerweise das Unternehmen selbst. Nach Abschluss der Produkthaftpflichtversicherung werden Unternehmen jedoch vor Schadensersatzansprüchen Dritter ausreichend geschützt.

Umwelthaftpflichtversicherung

Wenn bestimmte Umweltschäden oder -belastungen vom Unternehmen ausgehen, haften Firmeninhaber in der Regel selbst. Hohe Schadensersatzansprüche sind dabei keine Seltenheit. Die Umwelthaftpflichtversicherung greift bei sämtlichen Umweltschäden und deckt somit die anfallenden Kosten ab.

Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung für bestimmte Berufsgruppen (zum Beispiel Anwälte, Wirtschaftsprüfer, Notare, Steuerberater). Grundsätzlich ist sie für jene Erwerbstätige verpflichtend, die bei der täglichen Kundenberatung einem hohen Vermögensschadensrisiko ausgesetzt sind.

Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung bietet ausreichenden Schutz bei Beratungsfehlern. Wenn also beispielsweise eine versäumte Frist oder eine falsche Auskunft zu finanziellen Schäden des Kunden führt, kommt diese Versicherungsform für alle anfallenden Kosten auf. Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung deckt sowohl echte als auch unechte Vermögensschäden.

  • Echte Vermögensschäden sind reine finanzielle Schäden, die für Kunden durch ein schuldhaftes Verhalten des Unternehmens entstehen. Es handelt sich deshalb weder um einen Sach- noch um einen Personenschaden, sondern um eine direkte finanzielle Schädigung des Dritten. Ein echter Vermögensschaden entsteht, wenn zum Beispiel einem Kunden eine ungeeignete Hardware empfohlen wurde und daraus ein Datenverlust entstanden ist.
  • Unechte Vermögensschäden sind Folgeschäden, die sich aus vorausgegangenen Sach- oder Personenschäden ergeben. Ein Sachschaden ist beispielsweise die Beschädigung der Festplatte eines Kunden, nachdem sein Computer vom Unternehmensteam repariert wurde. Ein unechter Vermögensschaden ergibt sich aus einem möglichen Dienstausfall und finanziellen Einbußen.

Betriebsunterbrechungsversicherung

Sobald ein Unternehmen einen Brand oder Wasserschaden erlebt, muss das beschädigte Anlagevermögen repariert und die völlig zerstörten Geschäftsinhalte ersetzt werden. Im schlimmsten Fall muss die GmbH ihren Betrieb für längere Zeit einstellen – es kommt zur Betriebsunterbrechung. Diese kann zur Insolvenz führen, wenn keine entsprechende Versicherung abgeschlossen wurde.

In dieser existenzbedrohliche Situation hilft eine Betriebsunterbrechungsversicherung. Sie deckt die fortlaufenden Kosten, wie Gehaltszahlungen und Mieten des Unternehmens. Dadurch hilft diese Versicherungsform einer GmbH, die Zeit nach dem jeweiligen Schadensfall erfolgreich zu überstehen.

Betriebsinhaltsversicherung

Die Betriebsinhalts- beziehungsweise Inventarversicherung ist nichts anderes als die gewerbliche Hausratversicherung. Sie sichert das gesamte Anlagevermögen eines Unternehmens für den Ernstfall ab. Dazu zählen unter anderem die Büroeinrichtung, technische Ausstattung und der Warenbestand.

Diese Versicherungsform deckt zum Beispiel Schäden, die durch Diebstahl, Wasser, Sturm und Feuer entstanden sind. Die Deckungssumme sollte dabei immer dem Neuanschaffungswert der versicherten Gegenstände entsprechen. Die Betriebsinhaltsversicherung empfiehlt sich insbesondere für Unternehmen, die ein sehr wertvolles Anlagevermögen besitzen.

Firmenrechtsschutzversicherung

Die Firmenrechtsschutzversicherung ist eine äußerst wichtige Versicherung für jede GmbH. Bei jedem Rechtsstreit besteht nämlich schnell die Gefahr, dass Gerichts- und Anwaltskosten schnell in die Höhe schießen. Eine Firmenrechtsschutzversicherung deckt jene Kosten, die bei juristischen Streitigkeiten entstehen.

Vom ersten Beratungsgespräch beim Rechtsanwalt bis hin zur Gerichtsverhandlung bietet diese Versicherungsform ausreichende finanzielle Unterstützung. Weil ein Rechtsstreit schnell auftreten kann, sollten sich Unternehmensgründer über den Abschluss dieser Versicherungsform unbedingt Gedanken machen.

Es gibt viele gewerbliche Risiken, die Unternehmensgründer in Kauf nehmen. Damit es im Ernstfall nicht zur Insolvenz kommt, braucht es einen umfassenden Versicherungsschutz. Die oben genannten Versicherungen bieten sich für eine GmbH an.