Die Münchener Verein Versicherungsgruppe lehnt Pflege-Finanzierungsmodelle ausschließlich aus Steuermitteln ab, sondern setzt sich für eine Stärkung kapitalgedeckter Pflegezusatzversicherungen ein.
So befürwortet der Münchener Vorsorge- und Pflegespezialist ein Ausweiten der privaten Pflegevorsorge, um die Pflege in Deutschland langfristig zu sichern.
Dr. Rainer Reitzler, CEO der Münchener Verein Versicherungsgruppe, dazu:
„Spahn will nur den Eigenanteil der Pflegekosten begrenzen, lässt damit aber die Unterkunfts- und Verpflegungskosten sowie die Investitionen in die Pflegeeinrichtungen, die sämtlich von den Pflegebedürftigen zu bezahlen sind und ein Vielfaches der Pflegekosten ausmachen, außer Acht. In Nordrhein-Westfalen sind die Heimplätze am teuersten, im Durchschnitt zahlt ein Heimbewohner dort 2.405 Euro pro Monat, in Bayern 2.018 Euro. Ohne eine private Pflegezusatzversicherung sind diese hohen Kosten vom Großteil der Pflegebedürftigen nicht zu stemmen.“
Der Münchener Verein begrüßt, dass ein erster Schritt in Richtung Senkung der Eigenbehalte bei Heimaufenthalten getan wird. Die von Jens Spahn vorgeschlagene Begrenzung des Eigenanteils auf 700 Euro monatlich für maximal 36 Monate hilft jedoch nur bedingt weiter und suggeriert eine trügerische Sicherheit, die Pflegekosten insgesamt zu deckeln. Für Dr. Rainer Reitzler ist aber ein völlig falsches Signal.
Kaum Entlastung bei kurzen Heimaufenthalten
In erster Linie würden von der neuen Regelung Langzeit-Pflegebedürftige profitieren: Bei Heimaufenthalten von zehn Jahren werden die Pflegebedürftigen bis zu 100.000 Euro entlastet. Allerdings verbleiben dann im Freistaat Bayern immer noch selbst zu tragende Kosten in Höhe von 155.000 Euro. Selbst im günstigsten Pflegeland Sachsen-Anhalt verbleiben 122.000 Euro, die selbst zu finanzieren sind.
Und bei kurzen Heimaufenthalten bis zu drei Jahren, das betrifft mehr als die Hälfte der Heimbewohner, ist die Entlastung mehrheitlich Null, weil die durchschnittlichen Pflegekosten unter den 700 Euro liegen. Der gesamte Eigenbehalt in den drei Jahren liegt dennoch bei rund 60.000 Euro.
Private Pflegevorsorge ist unerlässlich
Zudem sieht die Münchener Verein Versicherungsgruppe auch die seit Anfang 2020 geltende Entlastung für die Angehörigen der Pflegebedürftigen in Verbindung mit Spahns Vorschlag nicht als den richtigen Weg an.
Zwar werden Kinder erst ab einem Bruttoeinkommen ab 100.000 Euro jährlich zum Pflegeunterhalt der Eltern herangezogen, aber das Vermögen und damit das Lebenswerk der Eltern ist für die eigene Pflege nach wie vor aufzubrauchen. Die Kinder werden mit dieser Regelung um ihr Erbe gebracht.
Dr. Rainer Reitzler bekräftigt:
„Eine private Pflegevorsorge ist daher unerlässlich. Auch mit Mitte 65 und der einen oder anderen Erkrankung lässt sich mit einem modularen Produktangebot wie der Münchener Verein es bietet, noch ein vernünftiger Pflegeschutz finanzieren. Und für die Jüngeren gilt: Einstieg mit einem günstigen Schutz, beispielsweise nur stationär, und mit den Optionstarifen der Deutschen PrivatPflege später bedarfsgerecht ausbauen.“
Themen:
LESEN SIE AUCH
Maklers Pflicht – eine umfassende Beratung
Steigende Pflegekosten absichern
Für das Demografie-Problem der Pflege gibt es stabile Lösungen durch eine kapitalgedeckte Vorsorge. Die Preis-Leistungs-Analyse von Assekurata zu den Pflegezusatzversicherungen ergibt: Eigenanteile an den Pflegekosten lassen sich zu moderaten Beiträgen absichern.
Münchener Verein kurbelt Honorarvermittlervertrieb an
Münchener Verein mit neuen Ratgebern
Unsere Themen im Überblick
Themenwelt
Wirtschaft
Management
Recht
Finanzen
Assekuranz
Sondervermögen als Schattenhaushalt: Wie die Bundesregierung Haushaltslöcher stopft
Was als Investitionsoffensive für Infrastruktur und Klimaschutz begann, wird laut neuer Analyse zum Schattenhaushalt: Die Bundesregierung nutzt das Sondervermögen zunehmend, um Löcher im Kernhaushalt zu stopfen – auf Kosten von Transparenz und Glaubwürdigkeit.
Über 100 Milliarden Euro zu Unrecht gezahlt? AOK fordert Entlastung der Beitragszahler
Die AOK stellt sich hinter die Klage des GKV-Spitzenverbands gegen den Bund. Seit Jahrzehnten tragen Beitragszahler Kosten, die eigentlich steuerfinanziert sein müssten – inzwischen über 100 Milliarden Euro. Ob die neue Gesundheitsministerin Nina Warken diesen Konflikt politisch entschärfen kann, bleibt offen.
Krankenkasse und Bürgergeld: GKV-Spitzenverband kündigt Klage an
Droht die gesetzliche Krankenversicherung durch die Finanzierung des Bürgergelds überlastet zu werden? Der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes hat beschlossen, rechtlich gegen die aus seiner Sicht unzureichende Finanzierung der Gesundheitsversorgung von Bürgergeldbeziehenden vorzugehen. Hintergrund ist, dass die Kassen seit Jahren einen erheblichen Teil der Kosten selbst tragen müssen.
Standortfördergesetz: Warum das Deutsche Aktieninstitut tiefgreifende Kapitalmarktreformen vermisst
Das Standortfördergesetz der Bundesregierung soll den Finanzplatz Deutschland stärken. Doch das Deutsche Aktieninstitut warnt: Ohne tiefgreifende Reformen in Altersvorsorge und Aktienrecht bleibt der Gesetzentwurf ein halbherziger Schritt.
Die neue Ausgabe kostenlos im Kiosk
Werfen Sie einen Blick in die aktuelle Ausgabe und überzeugen Sie sich selbst vom ExpertenReport. Spannende Titelstories, fundierte Analysen und hochwertige Gestaltung – unser Magazin gibt es auch digital im Kiosk.