Kasko- und Haftpflichtversicherungen für Kraftfahrzeuge werden heutzutage modular zusammengestellt. Das gilt sowohl für den Privat-Pkw als auch für den Geschäftswagen. Einerseits ist es dadurch zwar sehr gut möglich, eine Versicherung abzuschließen, die genau auf die jeweiligen Bedürfnisse zugeschnitten ist, andererseits kann es passieren, dass im Dschungel der unterschiedlichen Optionen auch schnell der Überblick verloren geht. Deshalb findet sich hier eine Übersicht, welche Zusatzleistungen möglich und welche davon für den Geschäftswagen sinnvoll sind.
Die Ideallösung für alle Unternehmer gibt es nicht
Eines vorweg: Es gibt nicht die eine Versicherung, die für alle Unternehmen gleich gut ist. Die Wahl des richtigen Tarifs und der entsprechenden Zusatzleistungen ist von unterschiedlichen Faktoren abhängig. Dazu zählt vor allem die Frage, ob der Geschäftswagen nur von einer Person oder von mehreren unterschiedlichen Mitarbeitern gefahren wird.
Darüber hinaus macht es einen großen Unterschied, wie häufig der Geschäftswagen im Einsatz ist und für welchen Zweck er verwendet wird. Ebenso kommt es darauf an, ob der Wagen eher im Stadtgebiet oder im ländlichen Gebiet und auf Autobahnen gefahren wird. Einige Unternehmer nutzen ihren Firmen-Pkw privat. Auch das spielt bei der Wahl der richtigen Versicherungsleistungen eine Rolle.
Je nach Zusatzleistungen unterscheiden sich die Tarife teilweise erheblich. Das Magazin R+V 25 hat übersichtlich zusammengefasst, wie sich bei der Versicherung besonders viel Geld sparen lässt.
Die Grundfrage: Haftpflicht, Teilkasko oder Vollkasko?
Eine Haftpflichtversicherung kommt lediglich für Schäden am gegnerischen Auto, sonstige Beschädigungen im Umfeld des Unfalls und für Personenschäden auf.
Wer hingegen auch sein eigenes Auto absichern möchte, benötigt eine Teil- oder Vollkasko-Versicherung. Der Unterschied zwischen diesen beiden Versicherungstypen liegt im Leistungsumfang. Eine Teilkasko ersetzt den Zeitwert des Autos bei Diebstahl, Glasbruch, Wildschaden und Bränden. Bei einer Vollkasko werden zusätzlich auch noch Schäden bezahlt, die vom Fahrer selbst verursacht wurden oder durch Vandalismus entstanden sind.
Die Vollkasko ist vor allem dann sinnvoll, wenn sehr viele unterschiedliche Fahrer den Wagen verwenden und zu befürchten ist, dass sie dabei nicht die größte Sorgfalt walten lassen. Haftpflicht oder Teilkasko hingegen sind dann empfehlenswert, wenn das Auto nur von einer oder zwei Personen verwendet wird oder schon ein wenig älter ist und der Zeitwert ohnehin nicht mehr sehr hoch ist.
Vor allem beim Schutz im Ausland gibt es große Unterschiede bei den Teilkasko-Tarifen. Deshalb sollte hier auch noch überlegt werden, ob das Fahrzeug nur im Inland oder auch in den angrenzenden Nachbarländern gefahren wird.
In einer ländlichen Region, in der des Öfteren Marder und andere Tiere ihr Unwesen treiben und sich auch an Autos zu schaffen machen, kann es darüber hinaus sinnvoll sein, sich gegen Schäden dieser Tiere zu versichern. Das erfolgt im Rahmen einer Teilkaskoversicherung mit einer sogenannten Wildschadenklausel.
Die Selbstbeteiligung sollte gut überlegt sein
Bei der Selbstbeteiligung handelt es sich um jenen Betrag, für den bei einem gemeldeten Schaden selbst aufzukommen ist. Je höher dieser Betrag ist, desto niedriger ist auch die Versicherungsprämie.
Wer bereits Erfahrungswerte aus den vergangenen Jahren hat, kann in etwa abschätzen, wie häufig der Geschäftswagen beschädigt wird und wie hoch dabei die Schadenssummen ausfallen.
Wenn der Wagen beispielsweise im abgelaufenen Geschäftsjahr drei Mal beschädigt wurde und die Selbstbeteiligung bei 1.000 Euro lag, so entstanden dadurch Zusatzkosten in der Höhe von 3.000 Euro, die bei einem niedrigeren Selbstbehalt teilweise oder sogar ganz weggefallen wären. Diese 3.000 Euro sind also die Bemessungsgrundlage, die in das Verhältnis zum jeweiligen Tarif gesetzt werden müssen, um die Höhe der Selbstbeteiligung für den eigenen Verwendungszweck bestimmen zu können.
Wenn noch keine Erfahrungswerte vorliegen, empfiehlt sich für den Start die sichere Variante. Die Selbstbeteiligung sollte zu Beginn so niedrig wie möglich angesetzt werden und in weiteren Jahren aufgrund der Erfahrungswerte dann so belassen oder bei sehr wenigen Schäden entsprechend erhöht werden.
Zahlt sich ein Schutzbrief für den Geschäftswagen aus?
Ein Schutzbrief bietet unterschiedliche Hilfeleistungen bei Pannen, Unfällen und Diebstählen an. Zu den üblichen Leistungen gehören vor allem:
- Abschleppdienst
- Bergung (wenn das Fahrzeug beispielsweise in einen Graben gerutscht ist)
- Reparatur vor Ort
- Organisation eines Mietwagens zur Heim- oder Weiterreise
- Ersatzfahrer (wenn aufgrund Krankheit oder Verletzung nicht selbst gefahren werden kann)
- Ersatzteilversand
- Rücktransport des Fahrzeuges
- Krankenrücktransport
- Übernachtungskosten
Der Schutzbrief gilt in den meisten Fällen für ein Fahrzeug und nicht für eine bestimmte Person. Somit ist er vor allem dann sinnvoll, wenn mehrere unterschiedliche Mitarbeiter mit dem Wagen unterwegs sind.
Bei der Entscheidung zu berücksichtigen ist auch, ob es eventuell einen Deal mit einer Fachwerkstätte gibt, der einen Teil des Leistungspakets eines Schutzbriefes ohnehin abdeckt. Hierzu zählt häufig der Abschleppdienst in die eigene Werkstatt oder die Zurverfügungstellung eines Mietwagens.
Zusätzlich gibt es auch noch die Möglichkeit zum Abschluss eines Auslandsschutzbriefs. Dieser ist vor allem dann sinnvoll, wenn der Wagen oftmals im Ausland unterwegs ist. Bei Pannen und Unfällen besteht hier eine gute Absicherung abseits der geschäftlichen Gepflogenheiten des jeweiligen Landes.
Fahrerschutzversicherung – ja oder nein?
Eine Fahrerschutzversicherung gilt für alle berechtigten Fahrer eines Fahrzeugs. Das können im Grunde genommen alle Personen sein, die dafür angegeben werden. Diese Zusatzversicherung bietet die folgenden Leistungen:
- Schmerzensgeld
- Verdienstausfall
- Haushaltshilfe
- Behindertengerechte Umbaumaßnahmen
- Hinterbliebenenrente
Beim Geschäftswagen interessant ist vor allem der Aspekt des Verdienstausfalls. Gerade Einzelunternehmer stehen schnell vor dem geschäftlichen Aus, wenn sie ein paar Wochen nicht dazu in der Lage sind, Einnahmen zu lukrieren.
Die Fahrerschutzversicherung gilt auch dann, wenn es keinen Unfallgegner gibt. Das ist zum Beispiel bei einem Wildunfall der Fall. Selbstverständlich darf der Unfall jedoch nicht vorsätzlich herbeigeführt werden und auch nicht unter Alkohol- oder Drogeneinfluss passiert sein.
Zu berücksichtigen ist bei Abschluss einer Fahrerschutzversicherung auch, welche Leistungen eventuell bereits durch eine Unfallversicherung der jeweiligen Person abgedeckt sind.
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