Für das kommende Jahr gehen die Versicherer von vielen Prozessen gegen Geschäftsführer und Vorständen aus, deren Unternehmen in der Corona-Pandemie insolvent werden.
Überschuldete Unternehmen müssen bis Ende des Jahres keinen Insolvenzantrag stellen. Dies erhöht unter anderem die Haftungsrisiken.
Jörg Asmussen, Geschäftsführer des Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft, sagt:
„Das Aussetzen der Insolvenzantragspflicht hilft der Wirtschaft nicht, sondern verschiebt die Insolvenzwelle in die Zukunft und richtet in der Gegenwart Schäden an: Sie verstellt den Blick auf die tatsächliche wirtschaftliche Entwicklung, hält Unternehmen künstlich am Leben und schafft Unsicherheit allerorten.“
Überhöhte Forderungen erwartet
So werden voraussichtlich die aufgeschobenen Insolvenzen in der D&O- beziehungsweise Managerhaftpflichtversicherung zu zahlreichen Rechtsstreitigkeiten führen. Dabei sind Manager regelmäßig mit sehr hohen Schadensersatzansprüchen konfrontiert.
Der GDV hat 368 D&O-Schadenfälle nach Insolvenzen analysiert. Demnach sollen die Verantwortlichen im Schnitt für fast sieben Millionen Euro aus ihrem Privatvermögen geradestehen.
Daniel Messmer, Vorsitzender der GDV-Arbeitsgruppe D&O-Versicherung, dazu:
„Die ersten Ansprüche der Insolvenzverwalter sind ausnahmslos entweder zu hoch oder gänzlich unbegründet.“
Die Versicherer müssen dementsprechend viel Zeit und Geld investieren, die überhöhten Forderungen abzuwehren. So betrugen die Prozess- und Anwaltskosten nach jeder Insolvenz im Schnitt über 30.000 Euro. Bis zum Abschluss dauerte es in der Regel mehr als zwei Jahre. Am Ende mussten für ein Drittel der Insolvenzen die Manager überhaupt nicht haften, in keinem einzigen Fall mussten die Forderungen in voller Höhe bezahlt werden. So waren die Manager stattdessen durchschnittlich nur zu Schadensersatz in Höhe von rund 140.000 Euro verpflichtet.
Vor allem werden durch die juristische Aufarbeitung der coronabedingten Insolvenzen insbesondere die Rechtskosten weiter in die Höhe treiben.
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