Bitkom: Gesetzentwurf zur Einführung elektronischer Papiere ist wichtiger Schritt
Auch wenn der Digitalverband Bitkom den Gesetzentwurf zur Einführung elektronischer Papiere als wichtigen Schritt zur Digitalisierung in Deutschland begrüßt, sieht er gleichzeitig noch zu hohe Hürden für neue Marktteilnehmer wie Startups.
Mit dem Gesetzentwurf setzt die Bundesregierung nach einem Jahr ein zentrales Versprechen aus der Blockchain-Strategie um. Damit sollen Unternehmensfinanzierungen auch durch rein elektronische Wertpapiere möglich werden. Derzeit verlangt das deutsche Recht noch zwingend eine physische Urkunde.
Am 18. September 2019 hat die Bundesregierung erstmals eine Blockchain-Strategie beschlossen. Die darin enthaltenen 44 Einzelmaßnahmen sollen bis Ende 2021 von insgesamt zehn Bundesministerien umgesetzt werden. Laut einer aktuellen Auswertung des Digitalverbands Bitkom ist die Umsetzung nach genau einem Jahr bei 17 Maßnahmen sehr weit fortgeschritten, 20 sind in Arbeit und bei 7 Maßnahmen ist bisher nichts passiert.
Patrick Hansen, Bereichsleiter Blockchain beim Digitalverband Bitkom, dazu:
„Der vorgelegte Gesetzesentwurf gibt der Digitalisierung der Finanzbranche einen kräftigen Schub und schafft dringend benötigte Rechtssicherheit für Verbraucher und Unternehmen. Zugleich ist er technologisch fortschrittlich und ermöglich mit Kryptowertpapierregistern auch elektronische Wertpapiere auf Basis der Blockchain-Technologie. Bei den im Gesetzentwurf aktuell vorgesehenen sehr hohen Anforderungen für diejenigen, die Kryptowertpapierregister führen wollen, muss allerdings noch nachgebessert werden. Zudem sollte es wie beim Kryptoverwahrgeschäft eine Übergangsregelung mit vorübergehender Erlaubniserteilung geben. Andernfalls besteht die Gefahr, dass vor allem junge Anbieter aus dem Markt gedrängt werden und darunter Innovation und Wettbewerb leiden.“
In einem ersten Schritt soll die elektronische Begebung von Schuldverschreibungen ermöglicht werden. Der Bitkom fordert, dass auch Aktien und Investmentfonds zeitnah folgen und „dematerialisiert“ werden.
Dass im Gesetzentwurf „nicht-körperliche“ beziehungsweise digitale Werte als Sache definiert werden, ist nach Ansicht des Bitkom ein „wichtiger Meilenstein im deutschen Zivilrecht“. Zudem unterstützt der Verband das Ziel der Technologieneutralität im Gesetzentwurf. Neben zentralen Registern sollen auch dezentrale – auf Distributed-Ledger-Technologie (DLT) basierende – Register für elektronische Wertpapiere ermöglicht werden.
Der Bitkom kritisiert zugleich, dass die erst kürzlich gesetzlich eingeführten Kryptoverwahrer nicht befugt sein sollen, Kryptowertpapiere zu verwahren.
Patrick Hansen sagt:
„Diese Einschränkung ist für die junge Kryptoverwahrbranche ein harter Schlag. Kryptoverwahrern sollte es ermöglicht werden, auch Kryptowertpapiere zu verwahren – wenn nötig unter entsprechenden Auflagen.“
Insgesamt braucht es laut Bitkom eine klarere Abgrenzung der Rollen von Kryptoverwahrern, Kryptowertpapierregisterführern, Depotbanken und Zentralverwahreren, da an einzelnen Stellen sonst Rechtsunsicherheit drohe.
Auch ist Bitkom der Ansicht, dass die Potenziale der Blockchain-Technologie in dem vorliegenden Gesetzentwurf noch nicht vollständig ausgeschöpft werden. Für eine komplett dezentrale Abbildung der Wertpapiere über öffentliche Blockchains (Public Permissionless Blockchains) bestehe eine Reihe ungelöster Fragen und Hürden.
Außerdem sei der dezentrale Handel dieser Kryptowertpapiere – aufgrund europäischer Regulierung – noch gar nicht möglich. Hier solle die Bundesregierung nach Ansicht des Bitkom im Rahmen Ihrer laufenden EU-Ratspräsidentschaft aktiv werden.
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