Die Utimaco GmbH und procilon bringen gemeinsam eine Lösung für die qualifizierte elektronische Signatur auf den internationalen Markt, die keine Zusatzkomponenten wie Smartcards und Kartenlesegeräte erfordert.
Um die eIDAS-Anforderungen an eine qualifizierte elektronische Signatur zu erfüllen, mussten Anwender bisher zusätzlich zu der entsprechenden Software auch eine Smartcard und einen Kartenleser benutzen. Allerdings ist dies mit Mobilgeräten wie Smartphones oder Tablets nur sehr umständlich möglich. procilon und Utimaco kombinieren nun die proNEXT-Software von procilon und das Hardware-Sicherheitsmodul CryptoServer von Utimaco zu einer Lösung. Diese erfüllt nicht nur die in eIDAS definierten Anforderungen an eine rechtsverbindliche qualifizierte elektronische Signatur, womit sie einer handschriftlichen Unterschrift gleichgestellt ist, sondern auch auf mobilen Geräten ohne Kartenleser und Smartcards genutzt werden kann.
Mark Rüdiger, zuständig für das Business Development bei procilon, zu Partnerschaft mit Utimaco:
„procilon pflegt seit Jahren intensive Kontakte zu unterschiedlichen Lösungsentwicklern. Die Zusammenarbeit mit Utimaco erreicht allerdings eine völlig neue Qualität. Hier entsteht aus zwei Technologiebausteinen eine Gesamtlösung, die wir für so überzeugend halten, dass wir eine QSCD-Zertifizierung für sie anstreben.“
Geschäftsbereiche, die zur Rechtsgültigkeit der ‚Schriftformerfordernis‘ unterliegen, können mit der neuen Lösung nun ihr digitales Angebot ausbauen. Dies gilt vor Allem für den Finanz- und Versicherungsbereich und den Öffentlichen Dienst.
Anbieter von elektronischen Signaturlösungen (TSP), die die eIDAS-Anforderungen an elektronische Signaturen erfüllen, können mit der Lösung von Utimaco und procilon ihr Angebotsspektrum insbesondere um die qualifizierte elektronische Fern-Signatur erweitern.
Mario Galatovic, VP Product Management bei Utimaco, dazu:
„Die gemeinsam mit procilon entwickelte Lösung setzt einen neuen internationalen Standard für elektronische Signaturen. Sie bietet Unternehmen und Behörden den erforderlichen Schutz für die rechtskonforme Abwicklung digitaler Geschäftsprozesse und erschließt ihnen gleichzeitig durch die mobile Anwendung neue Nutzerkreise.“
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