Sehen, Hören, Sprechen, Gebrauch der Hände, Stehen, Gehen und Treppensteigen: Wenn eine dieser Grundfähigkeiten verloren geht, kann das schnell zur existenziellen Bedrohung werden. Zum Schutz vor den finanziellen Folgen im Falle des Verlusts einer der elementaren Fähigkeiten hat die Württembergische Lebensversicherung AG nun eine Grundfähigkeitsversicherung auf den Markt gebracht.
Bereits beim Verlust einer der sieben Grundfähigkeiten für mindestens sechs Monate zahlt der Versicherer eine monatliche Grundfähigkeitsrente, und dies unabhängig davon, ob der Beruf weiter ausgeübt wird oder nicht.
Der Versicherungsschutz besteht im Falle des Verlusts infolge einer Krankheit, einer Körperverletzung, eines Unfalls oder von Kräfteverfall.
Die Auszahlung der Rente erfolgt so lange, wie die Beeinträchtigung besteht. Bei dauerhaftem Verlust wird die Rente bis zum vereinbarten Versicherungsende bezahlt. Dies gilt auch dann, wenn die versicherte Person trotz Beeinträchtigung in der Lage ist weiterzuarbeiten, denn die Auszahlung ist nicht an eine Berufs- oder Erwerbsfähigkeit gebunden.
Der Abschluss der Grundfähigkeitsversicherung ist schon für Kinder ab dem 7. Lebensjahr möglich. Auf diese Weise sind Kinder schon früh abgesichert und berufstätige Eltern werden finanziell entlastet, wenn sie sich im Ernstfall um ihr beeinträchtigtes Kind kümmern.
Für Änderungen im Leben wie etwa Heirat, Geburt eines Kindes oder steigendes Einkommen gibt es eine Nachversicherungsoption: Der Versicherungsschutz kann dann ohne eine erneute Gesundheitsprüfung angepasst werden.
Wer bereits vor dem 18. Geburtstag über eine Grundfähigkeitsversicherung der Württembergischen verfügt, kann auf Wunsch unter bestimmten Voraussetzungen bis zum 30. Lebensjahr in die Berufsunfähigkeitsversicherung wechseln.
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