Sieben Wahrheiten: Was Sie schon immer über kontaktloses Bezahlen wissen wollten

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Nur Bares ist Wahres? Ist kontaktlose Kartenzahlung auch sicher? Mythen und Vorurteile gegenüber bargeldlosem Bezahlen halten sich seit geraumer Zeit. Doch seit Banken und Sparkassen das kontaktlose Bezahlen mit der girocard in Deutschland eingeführt haben, ist diese bargeldlose Bezahlmöglichkeit extrem beliebt und wird immer häufiger genutzt.

Wer sicher, schnell und mit Abstand bezahlen will und derzeit besonders auf Hygiene achtet, sagt an der Kasse „Mit Karte, bitte“. Und das am liebsten kontaktlos. Wir beantworten die sieben häufigsten Fragen dazu.

1. Stimmt es, dass nur Bares Wahres ist?

Mittlerweile zahlen viele Menschen lieber mit Karte – laut einer Studie des EHI Retail Instituts hat der Einzelhandel 2018 zum ersten Mal mehr Umsatz mit girocard- als mit Barzahlungen gemacht. Kunden haben im vergangenen Jahr insgesamt rund 2,14 Milliarden Mal damit bezahlt. Die Händler freut es: Denn bei Zahlungen im girocard-System profitieren sie von der Zahlungsgarantie, der schnellen Zahlungsabwicklung und erleichterten Abrechnung.

2. Warum muss ich beim kontaktlosen Bezahlen auch bei Beträgen unter 50 Euro manchmal meine PIN eingeben?

Die gelegentliche PIN-Abfrage stellt sicher, dass sich die Karte noch bei ihrem rechtmäßigen Besitzer befindet und dient dem Schutz. Gesetzlich festgelegt ist, dass man bei niedrigen Beträgen in der Regel spätestens nach fünf aufeinanderfolgenden Transaktionen oder nach einer Gesamtsumme von 150 Euro seine PIN eingeben muss. Wie die Grenze innerhalb dieses Rahmens konkret gesetzt wird, entscheidet das kartenausgebende Institut.

3. Kann es mir passieren, dass ich aus Versehen im Vorbeigehen an einem Terminal eine Zahlung auslöse?

Nein, die Daten werden beim kontaktlosen Zahlen nur bei sehr geringem Abstand zwischen Karte und dem Bezahlterminal übertragen. Der erforderliche Abstand von wenigen Zentimetern dient dazu, unbeabsichtigte Zahlungen zu verhindern. Durch bloßes Vorbeigehen an einem Lesegerät erfolgt keine Zahlung. Zudem muss das Kassenpersonal den Betrag erst eingeben und die Kartenzahlung aktivieren – dann muss die Karte oder das Gerät vom Karteninhaber bewusst kurz vor das Terminal gehalten werden.

4. In vielen Geschäften kann ich doch gar nicht mit Karte bezahlen – stimmt das?

Einfach mal fragen. Überraschend häufig ist es möglich, mit Karte zu bezahlen. Aktuell rüsten auch sehr viele kleine Geschäfte, wie Bäcker, auf die bargeldlose Zahlung um. In Deutschland geht das mittlerweile an fast 900.000 Terminals. An den meisten davon ist sogar kontaktloses Bezahlen möglich. Zudem kann man übrigens auch an vielen Automaten mit Karte bezahlen – hier gilt: Einfach mal schauen.

5. Kann es passieren, dass ich den Betrag aus Versehen doppelt bezahle?

Kontaktlose Bezahlterminals können zur gleichen Zeit immer nur einen Einkauf abwickeln. Eine unabsichtliche doppelte Abbuchung eines Bezahlbetrages ist also nicht möglich. Als Sicherheitsmaßnahme muss jeder Bezahlvorgang entweder abgeschlossen oder abgebrochen werden, bevor ein anderer erfolgen kann. Zudem erkennt das Terminal, wenn zwei Karten, z. B. Smartphones mit digitaler girocard, im NFC-Feld sind. In diesem Fall wird der Vorgang abgebrochen.

6. Mit Bargeld geht es viel schneller – oder?

Wer seine Einkäufe in bar begleicht, der braucht laut GfK im Schnitt 24 Sekunden – und mit Kleingeldsuchen kann es noch deutlich länger dauern. Zum Vergleich: In nur elf Sekunden hat der Kunde kontaktlos und damit bargeldlos bezahlt. Die gewonnene Zeit kommt den Kunden sowie dem Handel zugute, denn von kürzeren Warteschlangen profitieren alle.

7. Bleibe ich bei Betrug auf den Kosten sitzen?

Nein! Die kontaktlose Bezahlung mit der girocard ist für Kunden und Händler genauso sicher wie bisherige girocard-Zahlungen. Rechtmäßig ist eine Zahlung nur, wenn der Kunde sie aktiv autorisiert. Das ist der Fall, wenn er seine PIN eingibt oder – bei PIN-freien Zahlungen – wenn er seine Karte aktiv und willentlich an das Terminal hält. Für alle anderen Transaktionen haftet grundsätzlich die Bank – und auch die Beweislast liegt bei der Bank. Die kartenausgebende Bank übernimmt grundsätzlich die Haftung für Kontaktlos-Schäden, sofern der Karteninhaber rechtmäßig und sorgfältig handelt – seine PIN auswendig lernt, die Karte sorgfältig aufbewahrt und vor Dritten schützt, seine Kontoauszüge regelmäßig prüft und Unregelmäßigkeiten seiner Bank meldet. Original-Content von: EURO Kartensysteme GmbH übermittelt durch news aktuell