Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) hat nun darüber informiert, dass Urteil gegen das Vergleichsportal Check24 wegen Verletzung des Sondervergütungsverbotes rechtskräftig ist.
Check24 verzichtete darauf, gegen das Urteil vom 4. Februar 2020 des Landgerichts München Berufung einzulegen.
Nach Ansicht des BVK hat das Urteil Signalcharakter für die gesamte Branche.
Michael H. Heinz, BVK-Präsident, dazu:
„Wenn wir nicht als Wächter geklagt hätten, wären weitere Trittbrettfahrer aufgetaucht und hätten ähnliche Aktionen durchgeführt und letztlich das Sondervergütungsverbot ausgehöhlt“, so BVK-Präsident Heinz. „Es ist zwar schön, dass wir gerichtlich bestätigt wurden, aber hinsichtlich der Durchsetzung des Rechts im Online-Handel wünschen wir uns mehr Beißkraft von öffentlicher Seite, wenn es um unlautere Praktiken von Vergleichsportalen geht. Deshalb machen wir uns stark dafür, dass im Rahmen der GWB-Novelle behördliche Eingriffsrechte festgeschrieben werden, die diese Verhaltensweisen unterbinden.“
Bild: © Proxima Studio – stock.adobe.com
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