BdV stellt Basisdepot-Vorsorge vor

Der Bund der Versicherten e. V. (BdV) hat mit der Basisdepot-Vorsorge ein eigenes Modell vorstellt, das zu tragen kommen soll, falls sich die Politik dafür entscheidet, in der geförderten Altersvorsorge auf Garantien zu verzichten.

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Dabei sieht die Idee der Basisdepot-Vorsorge keine Zwangsverrentung vor, die heute noch bei Riester- und Rürup-Renten vorgeschrieben ist. Die Basisdepot-Vorsorge ist – vergleichbar mit einem Wertpapierdepot – ein Konto zur Verwahrung und Verwaltung von Guthaben. Grundsätzlich kann so jedes sparfähige Finanzprodukt als Basisdepot-Vorsorge verwahrt werden.

Die Funktionsweise: Bis zum Rentenbeginn können in die Produkte Sparbeiträge – Riester- oder Rürup-gefördert – eingezahlt, aber nicht entnommen werden. Ab dem Rentenbezugsalter können Gelder dann entnommen werden: regelmäßig als Rente, als Entnahmeplan, einmalig als Summe oder auch unregelmäßig. Kapital, das nach dem Tod vorhanden ist, kann vererbt werden.

Zusätzlich rückt der Green Deal von EU-Kommissionspräsidentin von der Leyen und die Fridays for Future-Bewegung die nachhaltige Altersvorsorge in den Fokus.

Axel Kleinlein, Vorstandssprecher des BdV, sagt:

„Die Basisdepot-Vorsorge ermöglicht selbstbestimmte Altersvorsorge ohne Verrentungszwang und ist damit unabhängig vom System der deutschen Lebensversicherer. Es ist an der Zeit, dass staatlich geförderte Altersvorsorge ohne den legalen Betrug der Lebensversicherer möglich wird.

Mit weitreichenden Informationspflichten zu Kosten und nachhaltiger Anlage sollen die Versicherten gestärkt werden.“

Zwingende Transparenz bei Kosten und Nachhaltigkeit

Auch zeichnet die Basisdepot-Vorsorge die zwingende Transparenz bei Kosten und Nachhaltigkeit aus. Verbraucher sollen wissen, welche Leistungsminderung ihnen durch die Kosten entsteht.

Der BdV befürwortet daher eine transparente Ausweisung der leistungsmindernden Kosten durch Reduction-In-Wealth-Ansatz.

Ebenfalls zwingend sind transparente Informationen, ob und wie in der Kapitalanlage ökologische, soziale oder Aspekte der Unternehmensführung beachtet werden (ESG-Kriterien).

Bei Garantien Modell „Das Vorsorgekonto“

Wenn auch weiterhin Garantien in der Riester- und Rürup-Rente gefordert werden, so vertritt der BdV weiterhin das Modell „Das Vorsorgekonto“. Es ist ein Standardprodukt, das nach den Prinzipien des kollektiven Sparens von Professor Dr. Oskar Goecke funktioniert. Das Vorsorgekonto kann damit grundsätzlich auch eine mögliche Variante einer Basisdepot-Vorsorge sein.

Inwieweit eine flankierende Altersvorsorge als freiwillige Möglichkeit, obligatorisch verpflichtend oder per Opt-Out umgesetzt werden soll, darüber muss der Gesetzgeber entscheiden.

Axel Kleinlein dazu:

„Wir haben mit der Basisdepot-Vorsorge und dem Vorsorgekonto zwei tragfähige Konzepte vorgelegt. Jetzt ist der Gesetzgeber am Zug.“

Zum Factsheet mit weiteren Informationen zum Modell

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