Die DUAL Deutschland GmbH hat mit der Cyber Defence 2020 ihre Cyber-Versicherung an die neusten Standards angepasst – unabhängig davon, ob es sich um ein zielgerichtetes oder nicht zielgerichtetes Cyber-Event handelt.
Der Versicherungsschutz der Cyber Defence 2020 umfasst wie bisher Drittschäden und Eigenschäden. Die einzelnen Komponenten wurden allerdings ausgebaut. So schützt die Cyber Defence 2020 bei Drittschäden auch vor Schadenersatzansprüchen aus der Verletzung von Vertragspflichten, Vertragsstrafen und bei Verletzung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen. Zudem beinhaltet die Cyber Defence 2020 die freie Rechtsanwaltswahl.
In Bezug auf Eigenschäden wird Soforthilfe ohne Anrechnung auf die Versicherungssumme garantiert. Außerdem entfällt der Selbstbehalt.
Die Cyber Defence 2020 deckt zudem die Kosten für Cyber-Diebstahl, Sachschäden an IT-Hardware, Systemverbesserungen, Goodwill-Kosten und Strafrechtsschutz-Ausschnittsdeckung ab.
Zusätzlich wurden die Nachmeldefristen verlängert. Diese betragen nun bei Drittschäden 60 Monate und bei Eigenschäden sechs Monate.
Im Schadenfall gibt es einen „Rund-um-die-Uhr-Service“, 365 Tage im Jahr. Dabei kann über den Servicepartner auf Spezialisten für IT-Forensik, IT-Sachverständige, PR-Berater und Juristen zurückgegriffen werden.
Themen:
LESEN SIE AUCH
Gothaer erweitert Cyber-Versicherungsschutz
Cyber-Versicherungen: Online-Vertrieb gestaltet sich schwierig
Cyber-Schutz für kleine und mittelgroße Unternehmen
Cyberattacken: Schadenpraxis in deutschen KMU
Cyberattacken sind für jedes fünfte KMU potenziell existenzbedrohend. Darauf antworten 38 Prozent mit höheren Anforderungen an Cybersicherheit und Auditprozesse und 37 Prozent bessern ihre Notfallstrukturen nach. Auch das Potenzial von maßgeschneiderten Cyber-Versicherungen rückt in den Fokus.
Unsere Themen im Überblick
Themenwelt
Wirtschaft
Management
Recht
Finanzen
Assekuranz
Deutschen Rentenversicherung: Arbeitgeberservice vielen Unternehmen unbekannt
Seit zehn Jahren unterstützt der Firmenservice der Deutschen Rentenversicherung Arbeitgeber bei Fragen zu Gesundheit, Altersvorsorge und Sozialversicherung. Trotz des umfassenden Angebots ist das Programm in vielen Unternehmen noch unbekannt.
Pflicht zur Dokumentenaufbewahrung: Worauf Firmen achten müssen
Aller Digitalisierung zum Trotz, müssen bestimmte Dokumente laut Steuer- und Handelsrecht in Papierform aufbewahrt werden. Welche Dokumente Firmen unbedingt behalten müssen, wie lange diese aufzubewahren sind und welche Schutzmaßnahmen notwendig sind, erläutern Birgit Weiß von der NÜRNBERGER Versicherung und Ralf Beißer von der Neue Rechtsschutz-Versicherung.
Warentransport: Risiken durch nicht deklarierte Vertragsinhalte
Wie sichert man das Steuerprivileg bei der Warentransportversicherung? Und worauf ist dabei zu achten? Robert Armstroff, Head of TecLine & Marine bei MRH Trowe, erklärt es im Gastbeitrag. Der Text erschien zuerst im expertenReport 10/24.
ROLAND baut Universal-Straf-Rechtsschutz für Unternehmen aus
Der Rechtsschutz-Experte legt das Produkt für Gewerbekunden mit deutlich erweiterten und neuen Leistungen auf. Das Angebot ist in dieser Form einzigartig im deutschen Markt und bietet auch einen Schutz gegen langwierige und teure Straf- oder Ordnungswidrigkeitsverfahren.
Die neue Ausgabe kostenlos im Kiosk
Werfen Sie einen Blick in die aktuelle Ausgabe und überzeugen Sie sich selbst vom ExpertenReport. Spannende Titelstories, fundierte Analysen und hochwertige Gestaltung – unser Magazin gibt es auch digital im Kiosk.