Neue Meisterpflicht: uniVersa bietet Nachversicherungsrecht für BU-Versicherte

Neue Meisterpflicht: uniVersa bietet Nachversicherungsrecht für BU-Versicherte

Seit Anfang des Jahres 2020 wurde für zwölf Berufe wieder die Meisterpflicht eingeführt.

Damit will die Bundesregierung die Qualität und Qualifikation im Handwerk stärken und die Strukturentwicklung im Handwerk und dessen Zukunft nachhaltig sichern.

Betroffen sind beispielsweise Fliesenleger, Raumausstatter und Drechsler. Wer seine Arbeitskraft mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung abgesichert hat, kann sich nach erfolgreicher Meisterprüfung freuen, da es oftmals ein extra Nachversicherungsrecht gibt.

Bei der uniVersa können Versicherte beispielsweise nach Bestehen der Meisterprüfung ihre BU-Rente um bis zu 50 Prozent, maximal 6.000 Euro pro Jahr, aufstocken – ohne erneute Gesundheitsprüfung.

Gleiches gilt beim Wechsel in die Selbstständigkeit oder bei der Befreiung des selbstständigen Handwerkers von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung.

 

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