Die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung haben das zentrale Informations- und Meldeportal DGUV Vorsorge rund um das Thema der nachgehenden Vorsorge eingerichtet.
Über das neue zentrale Meldeportal können Arbeitgebende ihre Verpflichtung zum Angebot der nachgehenden Vorsorge unter bestimmten Voraussetzungen auf die zuständigen Unfallversicherungsträger übertragen. Arbeitgebende können betroffene Personen zu jedem Zeitpunkt über das Portal anmelden. Das neue Online-Meldeportal ersetzt die bisherigen Meldeverfahren in Papierform.
Die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung betreiben verschiedene Einrichtungen, um die nachgehende Vorsorge sicherzustellen. Derzeit nehmen für die Unfallversicherungsträger fünf Organisationsdienste die Aufgaben der nachgehenden Vorsorge wahr. Auf DGUV Vorsorge haben sich alle fünf Organisationsdienste der gesetzlichen Unfallversicherungsträger zusammengeschlossen.
Unabhängig von den Meldezeitpunkten und Vorsorgeanlässen dürfen die Daten betroffener Personen nur mit deren Einwilligung über das Meldeportal von DGUV Vorsorge übermittelt werden. Eine datenschutzkonforme Einwilligungserklärung kann über das Meldeportal heruntergeladen werden.
Bilder: © TheDigitalArtist – pixabay.com
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