Bei ihrer Vermögensschaden-Haftpflicht-Versicherung hat die for broker GmbH den Versicherungsschutz erweitert, aber dennoch nicht die Versicherungsprämie erhöht.
Versicherungsnehmer haben im neuen Konzept verschiedene Optionen. Beispielsweise sind die Höhe der Selbstbeteiligung bis 5.000 Euro und die Maximierung der Versicherungssumme von zwei- bis sechsfach frei wählbar. Es gibt vier Möglichkeiten der Beitragszahlung – alle ohne Ratenzahlungszuschlag.
Die Mitversicherung der wissentlichen Pflichtverletzung ist wie bisher möglich und von bislang 50.000 Euro 1-fach maximiert auf nun bis zu 1,5 Millionen 1-fach maximiert möglich.
Auch ist beispielsweise die Möglichkeit zur Erweiterung des Versicherungsschutzes für Schäden aus Vorverträgen neu. Die reguläre Übernahme der Nachhaftung erfolgt wie bisher, wenn ein früherer Schaden während der Laufzeit der aktuellen Police gemeldet wird. Nunmehr können Schäden aus Vorversicherungen auch noch in der Nachhaftungszeit des aktuellen Vertrages gemeldet werden. Dieser Zeitraum ist nicht mehr begrenzt. Damit ist neben der Nachhaftung auch die Übernahme der Nachhaftung zeitlich unbegrenzt.
Neu ist, dass für nicht versicherungspflichtige Risiken die Nachhaftung ebenso unbegrenzt ist. Bislang war diese mit bis zu fünf Jahren bei der Finanzdienstleistungsvermittlung vereinbart.
Zu den inhaltlichen Verbesserungen gehört zudem die Mitversicherung als Tippgeber in beide Richtungen. Dies gilt sowohl für den Fall, dass der Versicherungsnehmer selbst als solcher tätig wird, als auch für seine Tippgeber.
Sven Ratzke, Geschäftsführer der for broker GmbH, dazu:
Sven Ratzke, Geschäftsführer, for broker GmbH „Wer nicht gleich mit uns sprechen, sondern erst einmal selbst vergleichen möchte, kann dies mit Hilfe der Rechenmodule tun. Auf unserer Webseite können Beiträge einfach, individuell und anonym berechnet werden. Die Angabe persönlicher Daten ist hierzu nicht erforderlich.“
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