Tätigkeitsbericht des VOTUM Verbands: keine systematischen Missstände erkennbar

Tätigkeitsbericht des VOTUM Verbands: keine systematische Missstände erkennbar
© Freedomz – stock.adobe.com

Im Frühjahr 2018 hatte die vom VOTUM Verband für alle selbstständigen Gewerbetreibenden mit Genehmigungen nach den §§ 34 c bis i GewO gegründete Schlichtungsstelle die Zulassung vom Bundesamt für Justiz erhalten. Sie hat nun für ein erstes vollständiges Geschäftsjahr Bilanz gezogen und ihren Tätigkeitsbericht 2019 vorgelegt.

Dabei zeigte sich, dass die an die Schlichtungsstelle herangetragenen Fälle, sowohl in der Fallzahl als auch vom Inhalt, keinen Anlass geben, systematische Missstände im Bereich der gewerblichen Vermittler festzustellen.

Im Jahr 2019 wurden insgesamt 23 Schlichtungsanträge eingereicht. In sechs Fällen wurde die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens aufgenommen. Einige Anträge waren von vornherein unzulässig oder wurden zurückgenommen.

Bei fünf Anträgen erfolgten Verweisungen an den Versicherungsombudsmann oder den Ombudsmann der privaten Banken, da sich diese gegen Versicherungen und Banken richtete.

In weiteren fünf Verfahren konnte ein Schlichtungsverfahren nicht eröffnet werden, da der jeweilige Antragsgegner sich nicht bereit erklärt hatte, am Schlichtungsverfahren teilzunehmen und eine solche Teilnahmeverpflichtung tatsächlich nur im Bereich der Versicherungsvermittlung und nicht bei anderen Leistungsangeboten besteht.

Bei den sechs Verfahren, in denen ein Schlichtungsverfahren erfolgte, wurde eines im Laufe des Jahres 2019 beendet und der Schlichtungsantrag von dem Ombudsmann als unbegründet zurückgewiesen.

Fünf Verfahren befinden sich noch in der Bearbeitung und werden voraussichtlich im Frühjahr 2020 beendet.