Über die Hälfte der Seniorinnen und Senioren, die Anspruch auf Grundsicherung im Alter haben, nehmen diese nicht in Anspruch. So lauten alarmierende Ergebnisse einer Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin), die vom Forschungsnetzwerk Alterssicherung (FNA) der Deutschen Rentenversicherung Bund gefördert wurde.
Verdeckte Altersarmut lässt sich nur schwer quantifizieren. Die DIW-ÖkonomInnen Peter Haan, Hermann Buslei, Johannes Geyer und Michelle Harnisch haben den Versuch gewagt. Anhand von Daten des Soziooekonomischen Panels (SOEP) haben sie in unterschiedlichen Szenarien geschätzt, wie vielen Haushalten in der älteren Bevölkerung die Grundsicherung im Alter zustünde.
Mithilfe der Angaben über den tatsächlichen Leistungsbezug ließ sich die Gruppe identifizieren, die zwar einen Anspruch hätte, diesen aber nicht geltend macht: Im Basisszenario sind es knapp 62 Prozent oder hochgerechnet etwa 625 000 Privathaushalte.
Besonders hoch ist die Quote bei Personen, die älter als 77 Jahre (73 Prozent) oder verwitwet (77 Prozent) sind. Auch ein niedriger Bildungsstatus geht damit einher, dass die Grundsicherung seltener in Anspruch genommen wird.
Vor allem diejenigen, die monatliche Beträge bis 200 Euro aus der Grundsicherung zu erwarten haben, nehmen diese häufig nicht in Anspruch (80 Prozent). Auch die Angst, als „Almosenempfänger“ abgestempelt zu werden, könne eine Rolle spielen. Studienautor Hermann Buslei schlussfolgert:
„Vielen ist das Verfahren vermutlich zu aufwendig – gerade bei kleinen Beträgen – oder sie wissen gar nicht, dass sie den Rechtsanspruch haben.“
Altersvorsorgepolitik lässt zu wünschen übrig
Um durchschnittlich etwa 30 Prozent würde das Haushaltseinkommen steigen, wenn Grundsicherung in Anspruch genommen würde. Die absolute durchschnittliche Einkommensänderung läge dann bei 2650 Euro pro Jahr oder etwa 220 Euro im Monat. Besonders profitieren würden die untersten zehn Prozent der Einkommen. Nähmen tatsächlich alle Grundsicherungsberechtigten ihre Ansprüche wahr, würde dies den Staat rund zwei Milliarden Euro pro Jahr zusätzlich kosten, haben die DIW-ÖkonomInnen errechnet.
„Verdeckte Altersarmut ist ein weitverbreitetes Phänomen, dem man eigentlich mit der Einführung der Grundsicherung im Jahr 2003 entgegenwirken wollte“, berichtet Studienautor Johannes Geyer. Tatsächlich hat sich die Zahl der GrundsicherungsbezieherInnen seitdem von 260.000 auf 566.000 im Juni 2019 mehr als verdoppelt. Doch die Quote ist mit nur gut drei Prozent aller Personen ab der Regelaltersgrenze weiterhin niedrig. „Die niedrige Grundsicherungsquote ist schon deswegen kein guter Indikator für eine erfolgreiche Armutsbekämpfung, weil die Nichtinanspruchnahme der Grundsicherungsleistungen hoch ist“, ergänzt Geyer.
Mehr Informationen und vereinfachte Verfahren notwendig
„Viele Menschen wissen nicht, dass sie anspruchsberechtigt sind oder erwarten nur geringe Beträge. Andere trauen sich nicht zuzugeben, dass sie bedürftig sind, und wieder anderen ist das Verfahren zu bürokratisch und aufwendig“, erklärt Studienautor Peter Haan.
Wenn Unwissenheit, Stigmatisierung, und Komplexität die Gründe für die Nichtinanspruchnahme von Grundsicherung sind, dann könne die Politik entsprechend reagieren. Das Informationsangebot müsste verbessert werden, um beispielsweise die unbegründete Angst vor dem Rückgriff auf das Einkommen oder Vermögen der Kinder zu nehmen. Der Stigmatisierung könne entgegengewirkt werden, indem der Rechtsanspruch auf Leistungen gegenüber der Vorstellung von Almosen im Alter betont wird.
„Leider wurde auch in der aktuellen Diskussion um die Grundrente die Grundsicherung immer wieder als der zu vermeidende schlechte Status von der Grundrente abgegrenzt. Das hat das Stigma eher verschärft“, so Studienautor Geyer. Zudem sollten die Verfahren vereinfacht werden, indem beispielsweise die Berechtigten vorausgefüllte Anträge erhalten.
Zielführend könnte es auch sein, die Bewilligungsphase von derzeit zwölf Monaten zu verlängern, da sich die Einkommenssituation der Seniorinnen und Senioren in der Regel nicht mehr häufig grundlegend ändert. „Entfallen könnte auch die aufwendige Vermögensprüfung, da Vermögende in der Regel hohe Kapitaleinkünfte haben, die schon in der Einkommensprüfung zu Buche schlagen“, schlägt Peter Haan vor. „Eine vereinfachte Antragstellung und weniger Bürokratie könnte ein effizienter Weg sein, um die verdeckte Altersarmut etwas einzudämmen. Abschaffen kann man sie nur, wenn die Leistungen ohne Beantragung ausgezahlt würden.“
Bilder: (1) © kasto – stock.adobe.com (2) © DIW Berlin; SOEPv33
Themen:
LESEN SIE AUCH
Grundrente ab 2021: BVR äußert sich zur Einigung im Kabinett
DIA: Umsetzung der Grundrente wird abenteuerlich
Untere Einkommensgruppen profitieren von Mütterrente II
Wann kommt die obligatorische Rente für Selbständige?
Unsere Themen im Überblick
Themenwelt
Wirtschaft
Management
Recht
Finanzen
Assekuranz
Sondervermögen als Schattenhaushalt: Wie die Bundesregierung Haushaltslöcher stopft
Was als Investitionsoffensive für Infrastruktur und Klimaschutz begann, wird laut neuer Analyse zum Schattenhaushalt: Die Bundesregierung nutzt das Sondervermögen zunehmend, um Löcher im Kernhaushalt zu stopfen – auf Kosten von Transparenz und Glaubwürdigkeit.
Über 100 Milliarden Euro zu Unrecht gezahlt? AOK fordert Entlastung der Beitragszahler
Die AOK stellt sich hinter die Klage des GKV-Spitzenverbands gegen den Bund. Seit Jahrzehnten tragen Beitragszahler Kosten, die eigentlich steuerfinanziert sein müssten – inzwischen über 100 Milliarden Euro. Ob die neue Gesundheitsministerin Nina Warken diesen Konflikt politisch entschärfen kann, bleibt offen.
Krankenkasse und Bürgergeld: GKV-Spitzenverband kündigt Klage an
Droht die gesetzliche Krankenversicherung durch die Finanzierung des Bürgergelds überlastet zu werden? Der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes hat beschlossen, rechtlich gegen die aus seiner Sicht unzureichende Finanzierung der Gesundheitsversorgung von Bürgergeldbeziehenden vorzugehen. Hintergrund ist, dass die Kassen seit Jahren einen erheblichen Teil der Kosten selbst tragen müssen.
Standortfördergesetz: Warum das Deutsche Aktieninstitut tiefgreifende Kapitalmarktreformen vermisst
Das Standortfördergesetz der Bundesregierung soll den Finanzplatz Deutschland stärken. Doch das Deutsche Aktieninstitut warnt: Ohne tiefgreifende Reformen in Altersvorsorge und Aktienrecht bleibt der Gesetzentwurf ein halbherziger Schritt.
Die neue Ausgabe kostenlos im Kiosk
Werfen Sie einen Blick in die aktuelle Ausgabe und überzeugen Sie sich selbst vom ExpertenReport. Spannende Titelstories, fundierte Analysen und hochwertige Gestaltung – unser Magazin gibt es auch digital im Kiosk.