Die Einführung der Mütterrente II ist für kommendes Jahr plant. Darin ist festgehalten, dass Mütter ein drittes Jahr Kindererziehungszeit für jedes vor 1992 geborene Kind erhalten sollen, wenn sie mindestens drei Kinder geboren haben. 24 Prozent der heutigen Rentnerinnen würden von dieser Reform profitieren, geht aus einer aktuellen Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) hervor.
Dadurch würde das Haushaltsnettoeinkommen der begünstigten Rentnerhaushalte insgesamt um knapp 4 Prozent steigen. Das haben die DIW-Ökonomen Stefan Bach, Hermann Buslei und Michelle Harnisch auf Basis von Daten des am DIW angesiedelten Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) berechnet.
Teilweise noch stärkere Zunahme
In den 20 Prozent der begünstigten Haushalte mit dem niedrigsten Einkommen würde dieses sogar um 6 Prozent zunehmen. Am stärksten profitieren würden davon Rentnerinnen mit Hinterbliebenenrente (+ 6,5 Prozent) und alleinlebende Rentnerinnen, die älter als 75 Jahre sind (+ 8,5 Prozent).
Nicht begünstigt wären allerdings einkommensschwache Rentnerinnen, die Grundsicherung in Anspruch nehmen, da die Mütterrente II vollständig auf diesen Zuschuss angerechnet wird.
Michelle Harnisch, Studienautorin, dazu:
„Aber gerade unter älteren Rentnerinnen gibt es auch einige, denen Grundsicherung zustünde, die sie aber aus Scham oder Unwissenheit gar nicht in Anspruch nehmen. Diesen Rentnerinnen mit versteckter Armut würde die Mütterrente II direkt helfen.“
Stefan Bach, DIW-Ökonom, ergänzt:
„Insofern wäre das Ziel der Armutsvermeidung, das sich die Bundesregierung auf die Fahne geschrieben hat, teilweise erfüllt. Allerdings würden auch wohlhabende Rentnerinnen begünstigt. Dafür gingen arme Rentnerinnen mit nur zwei Kindern leer aus.“
Kritik wegen hoher Ausgaben
Häufig kritisiert wird die Mütterrente II wegen der hohen Ausgaben, die über Steuern und Beitragserhöhungen finanziert werden müssten, und der damit verbundenen Lasten für die jüngeren Generationen. Die DIW-Simulation ergibt eine Erhöhung der Rentenausgaben von 3,5 Milliarden Euro pro Jahr.
Hermann Buslei, Studienautor, fasst zusammen:
„Da aber das deutsche Rentensystem eine Rentenanpassung vorsieht, wenn die Ausgaben steigen, schätzen wir, dass die tatsächlichen Rentenausgaben für die Mütterrente II nach den Anpassungen um etwa 40 Prozent niedriger ausfallen. In diesem Sinne wird also ein großer Teil der Ausgaben durch die Rentnerhaushalte mitfinanziert.“
Zusätzlich muss zum Ausgleich von steigenden Ausgaben der Beitragssatz angehoben werden. Die DIW-Ökonomen haben berechnet, dass dieser nach Abschluss des Anpassungsprozesses um 0,15 Prozentpunkte steigt. Dies würde knapp die Hälfte der jährlichen Mehrausgaben finanzieren. Zusätzlich kämen für einen kleinen Teil die Steuerzahler auf, da der allgemeine Bundeszuschuss zur Rentenkasse ebenfalls erhöht wird.
Im Vergleich zu anderen Rentenreformmaßnahmen sind die Finanzierungslasten der Mütterrente aber zeitlich begrenzt, da sie nur Müttern von vor 1992 geborenen Kinder gewährt wird. Dadurch werden die Zahl der Begünstigten und damit das höhere Aufkommen langfristig sinken. Müttern mit ab 1992 geborenen Kindern werden schon jetzt drei Jahre Erziehungszeit für jedes Kind angerechnet.
Bilder: (1) © Monkey Business / fotolia.com (2-3) © DIW Berlin
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