Viele Experten in Sachen Unternehmensnachfolge und Bestandsübertragung auf einen Nachfolger sind der Meinung, dass ein Maklerunternehmen beziehungsweise sein Kunden- und Vertragsbestand nichts wert ist, wenn kein Maklerverwaltungsprogramm vorhanden ist, das den gesamten Bestand mit seiner lückenlosen Beratungsdokumentation enthält und auf Knopfdruck auswertbar ausspuckt.
Dieser Faktor mag, je größer ein Maklerunternehmen ist, eine gewisse Rolle spielen, allerdings wird der Digitalisierungsgrad meist überbewertet.
Die Migration des (Daten-)Bestandes findet in der Regel in das MVP des übernehmenden Maklers statt. Dies lässt sich in der Praxis gerade bei kleinen Beständen häufig besser und schneller bewerkstelligen, wenn man auf die Daten der jeweiligen Versicherer (oder Pools) zurückgreift. Auch hat der Käufer eines Bestandes damit gleichzeitig die Gewissheit, dass die Daten aktuell, vollständig und richtig sind.
Systemische Auswertung hinsichtlich Beratungsdokumentation kaum möglich
Selbst wenn in einem MVP die jeweiligen Beratungsdokumentationen lückenlos und gespeichert sind, lässt sich in aller Regel nur das Vorhandensein eines Beratungsprotokolls feststellen und auswerten. Hinzu kommt, dass in den meisten Kaufverträgen vereinbart wird, dass für Beratungsfehler beziehungsweise Verstöße der Vergangenheit der Käufer nicht haftet, sondern erst zum Zeitpunkt der Übernahme des Bestandes und der damit verbundenen Maklermandate.
Viele Makler scheuen sich davor, auf die alten Tage die mangelnde Digitalisierung des Maklerbetriebs beziehungsweise der Bestandsführung nachzuholen. Allerdings sollte man bei Preisverhandlungen nur sehr kritisch mit dem Einwand mangelnder Digitalisierung umgehen und hinterfragen, wo ganz konkret für einen potentiellen Käufer der Nachteil liegt. Man wird schnell feststellen, dass der Einwand nicht oder nur sehr bedingt substantiell begründet werden kann.
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