Von einem Wettbewerber abgemahnt – wie gehen Sie jetzt vor?

Von einem Wettbewerber abgemahnt – wie gehen Sie jetzt vor?
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Das Wettbewerbsrecht verpflichtet alle Unternehmer, fair und mit offenen Karten zu spielen. Wer sich nicht daran hält, muss damit rechnen, dass Wettbewerber rechtliche Schritte einleiten. Das kann im Ernstfall sehr teuer werden, besonders wenn Ihr Konkurrent mit einer teuren Vertragsstrafe droht. Besser, Sie lassen es erst gar nicht dazu kommen.

Was ist eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung?

Wenn ein Wettbewerber Sie abmahnt, wirft er Ihnen einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht vor. Eine Abmahnung im Wettbewerbsrecht ist die Aufforderung, ein wettbewerbswidriges Verhalten in Zukunft zu unterlassen. Sie ist dazu bestimmt, einen Streit beizulegen, ohne ein Gerichtsverfahren einzuleiten.

Wer darf abmahnen?

Jeder Unternehmer darf Wettbewerber abmahnen, wenn er der Meinung ist, dass diese gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen. Wen der Abmahner als Wettbewerber bezeichnen darf, ist dabei sehr weit gefasst.

Üblicherweise genügt es, dass beide Firmen in derselben Branche aktiv sind. So sind etwa alle Online-Händler Wettbewerber, egal welche Art von Waren sie anbieten. Die meisten Online-Händler sind dabei auch gleichzeitig Wettbewerber von traditionellen Ladengeschäften. Üblicherweise beauftragt die Gegenseite für die Abmahnung einen Rechtsanwalt beziehungsweise die Rechtsabteilung des Unternehmens.

Mit welchen Kosten müssen Abgemahnte rechnen?

Der Abgemahnte muss üblicherweise die Anwaltsgebühren für das Aussprechen einer Abmahnung begleichen. Schließlich ist sein Verhalten für die Abmahnung verantwortlich. Die Höhe der Abmahnkosten orientiert sich dabei am Streitwert bekannter Urteile zu ähnlichen Fällen.

Nicht maßgeblich dagegen ist der Umsatz oder die Größe des abgemahnten Unternehmens. Auch kleine Firmen können sich somit mit hohen Geldforderungen konfrontiert sehen.

Gängige Abmahngründe

Irreführende Werbung

Werbung ist irreführend, wenn sie unwahre Angaben enthält oder so formuliert ist, dass sie den Verbraucher täuscht, um ihn zum Kauf zu bewegen. Liegt ein solcher Fall in Ihrer Firmenkommunikation vor, verstoßen Sie gegen das Wettbewerbsrecht und riskieren eine Abmahnung.

Ein klassischer Fall liegt vor, wenn Sie einem Arzneimittel eine Wirkung zusprechen, die es nicht besitzt. Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) verbietet irreführende Werbung in § 5 Abs. 1.

Werbung mit Selbstverständlichkeiten

Viele Verbraucher wissen nicht, welche Rechte ihnen eigentlich zustehen. Es kommt immer wieder vor, dass sich unseriöse Wettbewerber diese Tatsache zunutze machen. Doch auch hier wird der Verbraucher in die Irre geführt, und Unternehmer, die sauber arbeiten, sind berechtigt abzumahnen.

Gängige Wettbewerbsverstöße sind Werbung mit Versprechen wie „zwei Jahre Gewährleistung“ oder „14 Tage Geld-zurück-Garantie“. Beide Rechte sind Verbrauchern im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) gesetzlich zugesichert und dürfen daher nicht beworben werden.

Fehlerhaftes Impressum

Ein fehlendes oder unvollständiges Impressum ist ebenso wettbewerbswidrig und darf von der Konkurrenz abgemahnt werden. Ein Impressum ist auf geschäftlichen Websites Pflicht. Seine Aufgabe ist es, Besucher Ihrer Website grundlegende Informationen über Ihr Unternehmen mitzuteilen. Sie müssen sich ein Bild machen können, mit wem sie es zu tun haben, und erfahren, wie sie Sie kontaktieren können.

Welche Angaben genau in Ihrem Impressum stehen müssen, ist firmen- und branchenabhängig. Wenden Sie sich bei Unklarheiten daher am besten an einen Anwalt für Wettbewerbsrecht.

Fehlerhafte Klauseln in Ihren AGB

Ein häufiger Abmahngrund sind unzulässige AGB-Klauseln, die irreführend sind oder eine Vertragspartei unangemessen benachteiligen. Ihre AGB sollten daher rechtssicher und von einem Profi angefertigt sein.

Zudem besteht bei unwirksamen AGB-Klauseln nicht nur die Gefahr einer Abmahnung. Darüber hinaus führt eine rechtswidrige Klausel dazu, dass diese ungültig ist und stattdessen die gesetzlichen Regelungen in Kraft treten. Das kann besonders bei Haftungsbegrenzungen, Zahlungsvereinbarungen oder Gewährleistungsfristen weitreichende Folgen für Ihr Unternehmen haben.

Unerlaubte Werbung per E-Mail

Zudem ist es unzulässig, Verbrauchern oder Unternehmen ohne ihre ausdrückliche schriftliche Zustimmung Werbung per E-Mail zuzusenden. Hierzu zählen auch Info-Newsletter, da auch diese unter die Kategorie der geschäftlichen Kommunikation fallen.

Das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) bezeichnet solche Werbemaßnahmen als unzumutbare Belästigung und erklärt sie in § 7 Abs. 1 Satz  1 für unzulässig.

Fehlerhafte Datenschutzerklärung

Nahezu jedes Unternehmen, das im Internet aktiv ist, verarbeitet mittlerweile Kunden- und Nutzerdaten. Das Resultat ist die Pflicht zur Bereitstellung einer Datenschutzerklärung. Darin muss festgehalten werden, was mit den verarbeiteten Daten geschieht.

Gemäß der am 25. Mai in Kraft getretenen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) muss die Art, der Umfang und der Zweck der Erhebung und Verwendung von personenbezogenen Daten detailliert erläutert werden. Ist Ihre Datenschutzerklärung fehlerhaft oder fehlt sie ganz, müssen Sie mit einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung rechnen.

Was darf ein Wettbewerber bei einem Wettbewerbsverstoß von Ihnen verlangen?

  • Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung, in der Sie sich durch Ihre Unterschrift verpflichten, den Wettbewerbsverstoß nicht zu wiederholen. Tun Sie dies doch – egal, ob absichtlich oder unabsichtlich –, kann Ihr Konkurrent von Ihnen eine hohe Vertragsstrafe verlangen.
  • Die Rechtsanwaltskosten für die Beauftragung des Anwalts, der die Abmahnung ausgesprochen hat.
  • Schadensersatz in Höhe des Schadens, der Ihrem Konkurrenten durch Ihre Handlungen entstanden ist.

So sollten Sie sich nach dem Erhalt einer wettbewerblichen Abmahnung verhalten

  • Ignorieren Sie die Abmahnung nicht.
  • Hat der Abmahner eine Unterlassungserklärung beigelegt, unterschreiben Sie diese nicht ungeprüft.
  • Kontaktieren Sie den Absender der Abmahnung nicht – im schlimmsten Fall machen Sie ungewollt ein Schuldanerkenntnis.
  • Lassen Sie sich nicht von kurzen Fristen aus der Ruhe bringen. Diese dienen üblicherweise dazu, Sie unter Druck zu setzen.
  • Informieren Sie einen Anwalt für Wettbewerbsrecht, um den Fall zu prüfen.

Ist jede wettbewerbsrechtliche Abmahnung berechtigt?

Nicht jeder Wettbewerber hält sich an das Wettbewerbsrecht. Unseriöse Unternehmen verschicken immer wieder ungerechtfertigte Abmahnungen, um Konkurrenten vom Markt zu verdrängen oder ihnen finanziell zu schaden. Sie selbst müssen nun feststellen, ob die Abmahnung berechtigt ist oder nicht, und entsprechend reagieren, um Ihre Rechte durchzusetzen.

Ist die Abmahnung ungerechtfertigt, ist es nun Ihre Aufgabe, umfassend zu beweisen, dass Sie sich korrekt verhalten haben. Deswegen ist es zu diesem Zeitpunkt wichtig, einen Anwalt einzuschalten, der Ihren Fall prüft und Sie bei der Abwehr der Abmahnung unterstützt.

Prüfen Sie auf anwalt.de die Abmahnung durch einen Wettbewerber.

Wie schützen Sie sich vor einer Abmahnung durch einen Wettbewerber?

  • Lassen Sie Dokumente, wie Ihr Impressum, Ihre AGB und Ihre Datenschutzerklärung, von einem Anwalt überprüfen, bevor Sie diese online stellen.
  • Besprechen Sie Ihre Marketing-Strategien mit einem Anwalt für Wettbewerbsrecht, um zu prüfen, ob diese rechtssicher sind oder ob Sie nachbessern müssen.
  • Bleiben Sie auf dem Laufenden – auch die Gesetzeslage rund um das Wettbewerbsrecht und den Datenschutz ist stets im Wandel. Daher ist es empfehlenswert, sich in regelmäßigen Abständen von einem Anwalt für Wettbewerbsrecht beraten zu lassen.

Quelle: Johannes Schaack, anwalt.de