Blockchain revolutioniert Finanzbranche

Blockchain revolutioniert Finanzbranche
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Bald zählen Kryptowerte zu den Finanzinstrumenten und für ihre Verwahrung gelten neue Regeln. Dennoch bleiben noch viele Rechtsfragen ungeklärt, erläutert Anwalt Stephan Schulz von der Kanzlei BKL Fischer Kühne + Partner. Was Anbieter und Anleger wissen sollten.

In den Fokus der breiten Öffentlichkeit ist die Blockchain-Technologie erstmals durch Kryptowährungen gelangt. Auch wenn die Entwicklungen rund um Bitcoins zwischen Hype und Enttäuschung schwanken. Fest steht: Blockchain ist eine zentrale Zukunftstechnologie, die insbesondere die Finanzbranche radikal verändern und prägen wird. Es entstehen völlig neue Prozesse, Produkte und Geschäftsmodelle, von denen viele Marktteilnehmer profitieren können. Auch die Bundesregierung hat dieses Potenzial erkannt und jüngst eine Blockchain-Strategie verabschiedet, um die Chancen auszuloten und optimal zu nutzen.

Dr. Stephan Schulz, BKL Fischer Kühne + Partner

Was ist das Besondere an der Blockchain-Technologie? Daten liegen nicht auf einem zentralen Server, sondern dezentral auf vielen Rechnern verteilt, die zusammen eine Datenbank bilden. Alle Veränderungen an den Daten sind grundsätzlich für alle Blockchain-Teilnehmer einsehbar. Die Vorteile: Blockchain gewährleistet eine fälschungssichere und nachvollziehbare Speicherung aller Daten und Transaktionen. Viele bisher manuellen Geschäftsprozesse können automatisiert und deutlich effizienter ablaufen. Die Anwendungsfelder sind vielfältig und reichen von digitalen Währungen, über elektronischen Wertpapieren bis hin zu Post-Trade-Dienstleistungen (zum Beispiel Clearing).

Gerade Finanzdienstleister geraten durch die Blockchain unter Druck. Sie müssen fürchten, dass klassische Vertriebsmodelle an Bedeutung verlieren und neue Akteure auf den Markt drängen. Mehr noch: Die Blockchain-Technologie ermöglicht, dass die Teilnehmer direkt miteinander in Kontakt treten, was die Rolle klassischer Intermediäre in Frage stellt. Umso wichtiger ist es für Vermittler und Berater, alle neuen Entwicklungen intensiv zu verfolgen und ihre Auswirkungen auf das eigene Geschäft zu prüfen. Gleichzeitig bieten sich völlig neue Geschäftspotenziale, die sich Finanzdienstleister in Eigenregie oder mit Partnern erschließen können.

Rechtliche Unsicherheiten vermeiden

Neue Techniken gehen mit Chancen und Risiken, aber auch mit rechtlichen Unsicherheiten einher. Die Blockchain-Technologie erfordert ein besonderes Augenmerk, da sie viele angestammte Prozesse auf den Kopf stellt. Bislang wird die neue Technik nahezu vollständig im Rahmen bestehender Gesetze geprüft und bewertet. Noch fehlt es zum Teil an passenden gesetzlichen Regelungen. Dies gilt in besonderem Maße für die streng regulierte Finanzbranche, die durch zahlreiche Gesetze und Vorschriften gekennzeichnet ist.

Es drohen Konflikte insbesondere mit dem Aufsichtsrecht, aber beispielsweise auch mit dem Vertragsrecht, Verbraucherschutz oder dem Datenschutz. Anbieter sollten frühzeitig juristischen Rat einholen, um rechtssicher zu agieren und teure Haftungsfälle zu vermeiden. So gewinnen Anbieter auch für ihre Kunden mehr Klarheit und schaffen die Grundlage für eine nachhaltige Geschäftsentwicklung.

Der maßgebliche Rechtsrahmen ist nicht statisch, sondern entwickelt sich dynamisch. Aktuell sind verschiedene Gesetzesvorhaben in der Diskussion oder Umsetzung. Eine große Tragweite haben die europäischen Regeln zur Geldwäscheprävention, die in Kürze in nationales Recht umgesetzt werden und womöglich bereits ab 1. Januar 2020 gelten. Sie führen dazu, dass auch Kryptowerte zu den Finanzinstrumenten zählen und das Kryptoverwahrgeschäft als neue Finanzdienstleistung eingestuft wird. Gleichzeitig darf das Kryptoverwahrgeschäft nicht von Anbietern betrieben werden, die zugleich weitere Bank- oder Finanzdienstleistungen erbringen. Wer mehrere Dienstleistungen anbieten möchte, muss auf Tochterunternehmen setzen. Damit möchte der Gesetzgeber unter anderem das IT-Schutzniveau erhöhen und vermeiden, dass im Schadensfall das Stammgeschäft in Mitleidenschaft gezogen wird.

Auch seitens der Anleger ist Vorsicht gefragt. Sie sollten vor einem Investment in Kryptowährungen sehr genau prüfen, wem sie das Geld zur Verfügung stellen. Das gilt nicht zuletzt auch für Unternehmen, die sich etwa im Rahmen eines Security Token Offerings Kapital beschaffen wollen. Wer als Anbieter alle rechtlichen Fragen vorausschauend und systematisch regelt, kann auch kritische Kunden überzeugen.

Im Visier der BaFin

Aufsichtsrechtlich ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) für die Blockchain-Technologie zuständig. Der Einsatz der neuen Technik ist nicht per se erlaubnispflichtig. Doch hängt die aufsichtsrechtliche Beurteilung von dem Anwendungsfall und den angebotenen Leistungen ab.

Potenzielle Anbieter sollten unbedingt im Vorfeld rechtlichen Rat einholen, um die aufsichtsrechtlichen Vorgaben ihrer Aktivitäten zu prüfen und bewerten zu lassen. Ein vorschneller Start neuer Geschäftsaktivitäten kann zu erheblichen Problemen führen. Wird ein erlaubnispflichtiges Geschäft ohne Genehmigung betrieben, kann die BaFin empfindliche Bußgelder verhängen oder die sofortige Geschäftsabwicklung anordnen. Obendrein drohen den Betreibern strafrechtliche Konsequenzen bis hin zu einer Freiheitsstrafe.

Noch entscheidet die BaFin weitgehend auf Basis der bestehenden Gesetze. Dies wird sich mit den gesetzlichen Neuerungen und der fortschreitenden Rechtsprechung verändern. Tendenziell werden immer mehr Aktivitäten eine Erlaubnis erfordern. Insofern ist eine vorausschauende rechtliche Prüfung unabdingbar, um einen verlässlichen Rahmen für die weitere Geschäftsentwicklung zu setzen.

Tücken im Vertragsrecht

Auch zivilrechtlich bestehen bei Blockchain-basierten Datenbanken einige Unklarheiten. Das Bürgerliche Gesetzbuch sieht vor, dass bei einer wirksamen Anfechtung eines Vertrages das Rechtsgeschäft von Anfang nichtig ist. Eine Rückabwicklung ist in der Blockchain aber regelmäßig nur unter Mitwirkung der anderen Vertragspartei möglich. Eine vergleichbare Problematik stellt sich auch beim Rücktritt oder Widerruf.

Die Rückabwicklung des Vertrages erfordert eine zweite Transaktion, die ebenfalls nur mit Hilfe der anderen Vertragspartei zustande kommen kann. Dafür muss allerdings der Vertragspartner mitspielen und darf sich nicht querstellen. Eine mögliche Lösung: Rechtshandlungen erfolgen zunächst über ein ergänzendes IT-System und werden nach Ablauf der Widerrufsfrist in der Blockchain ausgeführt.

Auch auf der Durchsetzungsebene kann es zu Schwierigkeiten kommen. Regelungsbedarf besteht in Hinblick auf eine Zwangsvollstreckung. Es ist rechtlich noch nicht geklärt, ob das in der Blockchain gespeicherte Vermögen überhaupt vollstreckbar ist. Falls ja, gestaltet sich auch eine etwaige Pfändung problematisch. Die Verwahrung von Kryptowährungen erfolgt im Wallet unter einem Passwort, das nur dem Schuldner bekannt ist. Ein Gerichtsvollzieher kann ohne dessen Mithilfe nicht auf das Wallet zugreifen.

Datenschutz im Blick

Einige Prinzipien der Blockchain kollidieren mit der geltenden Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), die auch für die neue Technologie gilt. Auch wenn die Nutzer im Netzwerk vielfach nur mit Pseudonym auftreten, so sind sie doch grundsätzlich identifizierbar. Schließlich hinterlegen sie persönliche Daten wie Lieferanschrift oder Bankverbindung bei beteiligten Unternehmen wie zum Beispiel Handelsplattformen.

Die DSGVO sieht beispielsweise vor, dass jede Person das Recht auf Änderung oder Löschung von personenbezogenen Daten hat, wenn sie unzutreffend sind. Dies stellt in der Blockchain eine große Herausforderung dar, da alle Daten eigentlich unveränderbar sind. Darüber hinaus macht die Blockchain nicht vor Ländergrenzen Halt. Personenbezogene Daten gelangen außerhalb des Geltungsbereichs der DSGVO und unterliegen womöglich ganz unterschiedlichen Vorschriften. Zudem sieht die DSGVO einen konkret Verantwortlichen für die Verarbeitung von Daten vor. Eine solche Person oder Stelle gibt es bei einer dezentralen Datenverwaltung in der Regel nicht.

Für die Blockchain-Technologie ist eine Erweiterung und Anpassung der datenschutzrechtlichen Regelungen notwendig. Bis der Gesetzgeber passende Lösungen gefunden hat, sind präventiv individuelle Vertragsgestaltungen ratsam. So lassen sich rechtliche Fallstricke umgehen.

Fazit: Die Vorteile von Blockchain-basierten Datenbanken sind so gewichtig, dass ein breiter Einsatz nur eine Frage der Zeit ist. Die neue Technik verändert angestammte Abläufe und eröffnet völlig neue Geschäftsmodelle. Alle Finanzakteure sollten sich frühzeitig mit sämtlichen Entwicklungen auseinandersetzen und die Auswirkungen auf ihr Geschäft prüfen.

Die Blockchain-Technologie darf nicht durch rechtliche Unsicherheit ausgebremst werden. Die Gesetze und Vorschriften müssen zügig angepasst und erweitert werden, um der digitalen Entwicklung Rechnung zu tragen. Nur so entstehen eine breite Akzeptanz und eine Win-win-Situationen für Anbieter und Anleger.

Autor: Dr. Stephan Schulz, BKL Fischer Kühne + Partner

 

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