Die Münchener Verein Versicherungsgruppe bietet im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung mit der neuen Deutschen FörderRente nach § 100 EStG Arbeitgebern eine Alternative zur Gehaltserhöhung an.
Arbeitgeber können mithilfe des neuen Tarifs Mitarbeiter mit einem monatlichen Bruttoentgelt bis zu 2.200 Euro unterstützen – unabhängig davon, ob voll- oder teilzeitbeschäftigt.
Dr. Rainer Reitzler, CEO der Münchener Verein Versicherungsgruppe, erläutert:
„Die Deutsche FörderRente nach § 100 EStG ist eine fondsgebundene Rentenversicherung mit Garantieleistung auf Basis einer arbeitgeberfinanzierten Direktversicherung. Arbeitgeber sichern ihren Mitarbeitern damit eine lebenslange Rentenzahlung oder eine vollständige Kapitalauszahlung. Eine Kombination aus beidem ist auch möglich.“
Win-Win-Situation für Arbeitnehmer und Arbeitgeber
Zusätzlich zum bisherigen Einkommen müssen Arbeitgeber pro Jahr Beiträge zwischen 240 und 480 Euro leisten. Der Arbeitnehmer muss dabei im 1. Arbeitsverhältnis stehen. Maßgeblich für die Förderung ist das Einkommen des Mitarbeiters zum Zeitpunkt der Beitragszahlung.
Wenn ein Arbeitgeber einem Mitarbeiter im Jahr 480 Euro über die neue Deutsche FörderRente nach § 100 EStG zukommen lassen, spart er sich im Vergleich zu einer Gehaltserhöhung mit gleicher Summe unter Berücksichtigung der staatlichen Förderung von 30 Prozent sowie der Steuererstattung aus Betriebsausgaben 168 Euro.
Dr. Rainer Reitzler dazu:
„Für beide Seiten ist das eine Win-win-Situation. Arbeitgeber stehen Mitarbeitern mit geringem Einkommen mit der Deutschen FörderRente hilfreich zur Seite. Die Mitarbeiter profitieren, weil künftig Vorsorgeleistungen nicht mehr voll auf den Aufstockungsbetrag zur Grundsicherung angerechnet werden. Den Beziehern bleibt so mehr Geld von der Grundsicherung übrig, falls diese notwendig werden sollte.“
Flexible Vertragsgestaltung möglich
Dabei ist beispielsweise eine Beitragsfreistellung für maximal drei Jahre, eine Vorverlegung des Rentenbeginns um maximal fünf Jahre oder eine beitragsfreie Verlängerung bis zu einem Alter von maximal 85 Jahren möglich. Darüber kann das Portfolio unter Berücksichtigung von bis zu zwölf Fondswechseln im Versicherungsjahr geändert werden. Mit der Pflege-Option reduziert sich die zugesagte Rente um einen geringen Betrag. Tritt der Pflegefall ein, erhält der versicherte Mitarbeiter die doppelte Rentenleistung. Die Option wird zum Rentenbeginn frühestens mit Alter 62 ohne Gesundheitsprüfung wirksam.
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