Auf dem 7. Allianz Autotag beschäftigten sich Experten der Allianz, der Automobilwirtschaft, der Wissenschaft und der Behörden mit der digitalen Unfallaufklärung bei modernen Fahrzeugen.
Thema waren auch die künftigen Anforderungen an standardisierte Datenspeicher und der faire Zugang zu diesen Informationen.
Joachim Müller, Vorstandsvorsitzender der Allianz Versicherungs-AG, dazu:
„Rechtssicherheit sowie Verbraucher- und Opferschutz können nur gewährleistet werden, wenn sich auch bei hochautomatisierten Fahrzeugen Hergang und Ursachen von Unfällen schnell und umfassend aufklären lassen. Es muss künftig möglich sein zu klären, ob der Mensch oder das Auto den Unfall verursacht hat.“
Die wichtigsten Positionen der Allianz
Unter anderem fordert die Allianz mehr Transparenz zu den im Fahrzeug gespeicherten Fahrzeugdaten bei einem Verkehrsunfall. Die Fahrzeughalter müssen sich einfach und unkompliziert über die Daten informieren können, die in ihrem Auto gesichert werden.
Die Standards, die derzeit von der EU für künftige Unfalldatenspeicher und Fahrmodusspeicher entwickelt werden, müssen geeignet sein, Verkehrsunfälle mit modernen Fahrzeugen aufzuklären. Dafür reicht ein kurzes zeitliches Fenster von einigen Sekunden vor und nach dem Unfall aus.
Insbesondere müssen Eingriffe von Fahrerassistenzsystemen abgespeichert werden, sofern sie in einem engen zeitlichen Zusammenhang mit einem Unfallereignis stehen. Dies ist erforderlich, weil Fahrerassistenzsysteme zunehmend Einfluss auf den Hergang von Unfällen nehmen.
Sind Menschen verletzt oder getötet worden, oder handelt es sich um eine Straftat, überwiegt das öffentliche Interesse an der Aufklärung der Schuldfrage. Die Daten können in diesem Fall auch gegen den Willen des Betroffenen verwendet werden. Bei Sachschäden allerdings soll es der Entscheidung des Betroffenen obliegen, ob die Daten seines Fahrzeugs zur Unfallaufklärung genutzt werden.
Die Allianz empfiehlt einen unabhängigen Treuhänder, dem künftig die zur Unfallaufklärung erforderlichen Daten bei hoch- und vollautomatisierten Fahrzeugen übertragen werden. Es soll kein Interessenträger einen ausschließlichen Zugang zu diesen Daten haben – weder einer der Unfallbeteiligten noch der Fahrzeughersteller oder Versicherer.
Bilder: © beebright – stock.adobe.com
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