Selbstständige: HDI überarbeitet Allgemeine Vermögensschaden-Haftpflicht

Selbstständige: HDI überarbeitet Allgemeine Vermögensschaden-Haftpflicht
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Die HDI Versicherung hat ihre Allgemeine Vermögensschaden-Haftpflicht für Selbstständige sowie für Vereine und Verbände neu aufgelegt.

Die Tarifierung der Produkte konnte auf der Basis eines neuen modular aufgebauten Bedingungswerkes erheblich vereinfacht werden.

So können nun unter anderem Versicherungsvermittler, Unternehmensberater oder Verbände ihren Haftpflichtschutz bei HDI genauso zu aktuellen Konditionen abschließen wie Buchhalter, Journalisten und erstmalig auch Vorsorgebevollmächtigte.

Dr. Karl Bialek, Leiter Vermögensschadenhaftpflicht (VH) der HDI Versicherung AG, erklärt:

„Wir haben die Deckungskonzepte für viele Berufsgruppen der Selbstständigen, Vereine und Verbände wesentlich überarbeitet und damit ein rundum modernes Versicherungsprodukt geschaffen, das Maßstäbe setzt.“

Alle Bedingungen für die jeweiligen Berufsgruppen sind dabei modular und nach derselben Struktur aufgebaut. Lesbarkeit und Übersichtlichkeit konnten dadurch erheblich gesteigert werden.

Zu den neuen Produktgruppen stellt HDI die passenden Antragsformulare im PDF-Format zur Verfügung. Die jeweiligen Tarife sind in den Formularen bereits abgebildet und die Beitragsberechnung erfolgt automatisch.

HDI bietet Sonderleistungen

Die neue Produktfamilie bietet neben marktüblichen Deckungen eine Reihe von Sonderleistungen. So springt die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung bei der Verletzung von Datenschutzgesetzen durch die Verwendung personenbezogener Daten ein. Denn schnell können unbeabsichtigte Verstöße gegen die Bestimmungen der DSGVO zu hohen Schäden führen.

Wenn der Vorversicherer aufgrund des Ablaufs der Meldefrist den Deckungsschutz versagt, übernimmt HDI in diesen Fällen die Deckung.

Außerdem bieten die neuen Produkte die Mitversicherung bestimmter Eigenschäden.

Auch ist bei den meisten Berufen eine optional abschließbare Null-Euro-Selbstbeteiligung möglich. HDI übernimmt dann im Schadenfall die komplette Schadensumme.

Die neue Allgemeine Allgemeine Vermögensschaden-Haftpflicht steht für diese Berufe, Vereine und Verbände zur Verfügung:

  • Berufsbetreuer
  • Buchführungshelfer
  • Buchhalter/Kontierer
  • Datenschutzbeauftragter
  • Dolmetscher, Übersetzer
  • Finanzanlagenvermittler
  • Gewerbeimmobilienverwalter, Facility-Manager
  • Immobiliendarlehensvermittler
  • Immobilienmakler
  • Inkassodienstleister
  • Journalist, Redakteur, Autor
  • Mediator
  • Personalberater
  • Pressefotograf
  • Rentenberater
  • Unternehmensberater
  • Versicherungsvermittler
  • Verwaltungsbeiräte von Wohneigentümergemeinschaften (WEG)
  • Vorsorgebevollmächtigter
  • Wohnimmobilienverwalter
  • Betreuungsverein
  • Eingetragener Verein
  • Verband