Mit der Veröffentlichung der EU-Verordnung zum pan-europäischen privaten Pensionsprodukt PEPP im Amtsblatt der Europäischen Union hat das europäische Altersvorsorgeprodukt die letzte Hürde genommen, was der Bund der Versicherten e. V. begrüßt.
BdV-Vorstandssprecher Axel Kleinlein begrüßt zwar, dass die Anbieter verpflichtet werden, den Sparern in der Ansparphase verschiedene Optionen anzubieten. Dazu gehört auch eine Option für ein sogenanntes Basis-PEPP, das eine Kapitalgarantie enthält und dessen Kosten gedeckelt sind. Er sieht jedoch noch Diskussionsbedarf:
„Es gilt zu diskutieren, wie die Kapitalgarantie ausgestaltet sein soll. Auch würde ich mir einen schärferen Kostendeckel als die jetzt vorgesehenen 1.0 Prozent des angesparten Kapitals vorstellen.“
Aus europäischer Sicht sieht Axel Kleinlein zudem große Chancen, dass das PEPP die sogenannte Kapitalmarktunion vorantreiben kann:
„Das klare Bekenntnis von Frau von der Leyen, die Kapitalmarktunion zu forcieren, lässt uns hoffen, dass hiervon besonders auch PEPPs profitieren.“
Gerade in der Niedrigzinsphase können derartige Investitionen deutlich rentabler sein, als beispielsweise schlecht verzinste Staatsanleihen.
Informationspflichten der Produktanbieter
Verhalten positiv sieht der BdV-Vorstandssprecher, dass für das PEPP bestimmte Informationspflichten der Produktanbieter gegenüber den Kunden gelten sollen wie auch für andere private Lebens- und Rentenversicherungen oder zum Beispiel Investmentfonds. Hier ergeben sich aber auch weitere Möglichkeiten:
„Wir können für PEPPs die Erfahrungen aus den Produktinformationen anderer Produkte übernehmen und so hoffentlich erstmals ein klar verständliches Informationspaket für die Verbraucherinnen und Verbraucher schnüren.“
Der BdV lobt auch den Aufruf der EU-Kommission an die Mitgliedsstaaten, dem PEPP die bestmögliche steuerliche Förderung bei Auszahlung zukommen zu lassen, die in dem jeweiligen Staat für private Altersvorsorgeprodukte bereits gilt:
„Der deutsche Gesetzgeber sollte die Einführung von PEPP dazu nutzen, die steuerliche Förderung von verschiedenen Auszahlungsmöglichkeiten für Produkte der privaten Altersvorsorge zu überprüfen.“
Konkret an die deutsche Lebensversicherungsbranche adressiert, ergänzt Axel Kleinlein:
„Dass die lebenslange Verrentung eine besondere steuerliche Förderung in der Altersvorsorge erhält, stellt eine nicht zu rechtfertigende Privilegierung der Versicherungsbranche gegenüber anderen Anbietern von Finanzprodukten dar.“
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