BdV: Eckpunktepapier zum LVRG

Veröffentlichung: 25.06.2018, 05:06 Uhr - Lesezeit 4 Minuten

Den Entwurf zur Evaluierung des Lebensversicherungsreformgesetzes (LVRG) wurde vom Bund der Versicherten e. V. (BdV) in Augenschein genommen. Laut dem Entwurf sieht die Bundesregierung acht dringende Handlungsbedarfe – unter anderem im Bereich der Zinszusatzreserve, der Provisionsdeckelung und der Bewertungsreserve. Der Bund der Versicherten im O-Ton dazu:

(PDF)
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Axel Kleinlein, BdV-Vorstandssprecher, stellt fest:

„Insgesamt stehen damit 60 Prozent des Lebensversicherungsreformgesetzes zur Disposition und müssen überarbeitet werden.“

Doch wer sich mit der Evaluierung jetzt Besserungen erhofft, wird schwer enttäuscht – wieder einmal.

Axel Kleinlein weiter:

„Die Evaluation blendet die katastrophalen Folgen des LVRG in Sachen Überschussbeteiligung und Beteiligung an den Bewertungsreserven gezielt aus.“

Und das scheint politisch so gewollt zu sein. Denn würde eine sachgerechte, vollumfängliche – und vor allem ehrliche – Evaluation stattfinden, müsste die Regierung offenbaren, dass die Kund*innen um Milliarden von Euro an Bewertungsreserven enteignet wurden.

Versicherungsmathematiker Axel Kleinlein erläutert:

„Der Skandal ist das, was offenkundig nicht Gegenstand der Evaluation ist, nämlich eine Analyse, wie viele Milliarden Euro an Bewertungsreserven bei der Überschussbeteiligung nicht mehr eingerechnet werden.“

Die Verbraucher*innen würden somit nach wie vor um ihre Vermögenswerte betrogen.

Die Einführung eines gesetzlichen „Provisionsdeckels“, um weiterhin Fehlanreize zu vermeiden, ist mehr als überfällig, denn der gewünschten – und von Politik und Versicherungsaufsicht angemahnten – nachhaltigen Senkung der Abschluss- und Vertriebskosten hat sich die Versicherungswirtschaft verweigert.

Axel Kleinlein dazu:

„Die Branche hat es versäumt, von sich aus dem Willen des Gesetzgebers zu folgen und die Abschlusskosten zu senken. Jetzt ist es nur folgerichtig, wenn der Gesetzgeber reagiert.“

Der BdV sieht schon seit Langem dringenden und umgehenden Anpassungsbedarf bei der Zinszusatzreserve (ZZR), denn durch die ZZR werden dem Überschusssystem Milliarden entzogen, den Verbraucher*innen vorenthalten und somit mehr denn je eine rentable private Altersvorsorge verhindert.

Axel Kleinlein fordert:

„Es ist zwar richtig, wenn bei der Zinszusatzreserve nachgebessert werden soll, damit überbordende Reserveanforderungen nicht die Unternehmen erdrücken.“

Er gibt jedoch zu bedenken, dass bei dieser Hilfestellung für die Unternehmen die Belange der Versicherten an erster Stelle stehen müssen.

Der BdV sieht sich aufgrund des Papiers zudem darin bestätigt, dass die Regierung Vorbereitungen treffen will, damit im Falle der Insolvenz eines Versicherers ein Lebensversicherungsbestand noch schneller und effizienter auf den Notfallpool übertragen werden kann.

Axel Kleinlein verlangt:

„Ausdrücklich sollen Maßnahmen ergriffen werden, damit bei einer Versicherungspleite schneller reagiert werden kann. Unklar ist, warum sich die Bundesregierung jetzt auf das Schlimmste vorbereiten möchte. Da sollte sich die Bundesregierung zum Wohle aller Versicherten, die sich in puncto Altersvorsorge auf eine Lebensversicherung verlassen haben, aus der Deckung wagen und endlich Tacheles reden.“.

Bild: © Bits and Splits / fotolia.com

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