Nur 43 Prozent der Hausbesitzer in Deutschland sind bisher gegen Naturgefahren wie Starkregen oder Überschwemmung versichert. Allerdings gibt es nun nach Sachsen auch in Bayern keine staatliche Soforthilfe mehr bei Naturkatastrophen, wenn die Schäden versicherbar gewesen wären.
Dies könnte auch eine Signalwirkung für weitere Bundesländer haben.
Bei der Wohngebäudeversicherung muss für einen Rund-um-Schutz neben Feuer auch Leitungswasser, Sturm und Hagel sowie Elementargefahren eingeschlossen sein. Dann werden auch Schäden am Gebäude infolge von Starkregen, Hochwasser, Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch übernommen.
Wenn aufgrund von Vorschäden oder in Risikogebieten kein Abschluss möglich ist, sollte das Ablehnungsschreiben gut aufbewahrt werden, um im Naturkatastrophenfall zumindest die staatliche Soforthilfe in Anspruch nehmen zu können.
Eigenheimbesitzer sollten zudem prüfen, ob der Gebäudewert mit der Versicherungssumme übereinstimmt. Ist dies nicht der Fall, kann eine Unterversicherung zu einer anteiligen Leistungskürzung im Schadenfall führen.
Wer einen Heizöltank besitzt, sollte überprüfen, ob dieser in der Privat-Haftpflichtversicherung bereits mitversichert ist oder eine extra Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung abschließen. Sie ist wichtig, da man bei auslaufendem Öl auch ohne Verschulden in unbegrenzter Höhe haftet. Zudem werden darüber die Schäden am eigenen Haus übernommen. Die Elementardeckung ist auch bei der Hausratversicherung wichtig. Sie kann dort als Zusatzbaustein in der Regel auch nachträglich eingeschlossen werden, so die uniVersa.
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