Nach Überarbeitung: Schülerzusatzversicherung bleibt Versicherungskäse

Bereits im vergangenen Jahr zeichnete der Bund der Versicherten e. V. die Schülerversicherung der Württembergische Gemeinde-Versicherung a. G. und der BGV Badische Versicherung AG mit dem Versicherungskäse des Jahres aus. Daraufhin wurde diese überarbeitet, aber dies ändert laut BdV nichts daran, dass diese Versicherungskäse ist.

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Die Versicherung soll auch weiterhin einen Euro je Schüler kosten. Kernstück der überarbeiteten Versicherungen, ist eine Unfall- und die Haftpflichtversicherung. Letztere haftet allerdings auch weiterhin nur begrenzt, beispielsweise bei Schäden während der Schulzeit oder auf dem Schulweg.

Zwar wurde die Versicherungssumme von 2 auf 3 Millionen Euro für Personen- und Sachschäden aufgestockt, sie ist aber dennoch weiterhin zu niedrig.

Axel Kleinlein, BdV-Vorstandssprecher, dazu:

„Dass die Versicherer Einsicht zeigten und das Produkt vom Markt nahmen, ist lobenswert. Dass sie es nur marginal verändert wieder auf den Markt bringen, ist eine Frechheit. Noch erschreckender ist jedoch, das sich das Land Baden-Württemberg aus der Verantwortung zieht, und weiterhin zulässt, dass dieses schlechte Produkt direkt zum Beispiel über die Schulen oder Gemeinden an die Schülerinnen und Schüler gebracht werden kann.“

Zwar ist bei der überarbeiteten Schülerversicherung künftig nicht mehr das Land Baden-Württemberg Versicherungsnehmer, sondern um Beispiel die Schulen beziehungsweise Schulträger, die die Prämien auch zahlen. Aber der Vertrieb über solche öffentlichen Institutionen suggeriere eine ausreichende Absicherung, die das Produkt jedoch nicht bietet.

Eltern tun besser daran, selbst eine private Familien-Haftpflichtversicherung mit mindestens der benannten Deckungssumme abzuschließen. Auch kann, statt sich auf die Absicherung durch die Schülerzusatzversicherung zu verlassen, der Abschluss einer privaten Unfallversicherung für das Kind sinnvoll sein.

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