DEVK wird Haftpflichtschutz für E-Scooter anbieten

Für E-Scooter soll eine Pflichtversicherung gelten zu denselben Konditionen wie für Mopeds. Diese wird auch die DEVK anbieten.

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Frau-E-Roller-118868988-FO-zinkevychFrau-E-Roller-118868988-FO-zinkevychzinkevych / fotolia.com

Statt Schild gibt es allerdings einen Aufkleber, der bis Ende Februar 2020 gilt, und den es beispielsweise in jeder DEVK-Geschäftsstelle gibt.

Fahrer ab 23 Jahre zahlen ab Juni bis zum Ende des Versicherungsjahrs einmalig 38,40 Euro für den Haftpflichtschutz. Zusätzlich bietet die DEVK für Fahrzeuge, die bis zu 2.500 Euro wert sind, eine Teilkaskoversicherung mit 150 Euro Selbstbeteiligung an.

DEVK versichert auch Mietroller

Auch versichert die DEVK E-Scooter, die man leihen kann. Dabei kooperiert sie mit dem schwedischen Sharing-Unternehmen VOI, das bereits in 19 Städten Erfahrung gesammelt hat. Die DEVK kümmert sich um den Haftpflichtschutz, das Kaskorisiko trägt VOI selbst.

Über eine App kann der Mieter das Fahrzeug ein- und ausschalten. Wenn man es unerlaubt bewegt, greift eine Wegfahrsperre. Die E-Scooter werden abends um 22:00 Uhr eingesammelt, über Nacht aufgeladen und morgens wieder im Stadtgebiet verteilt.

Die Reichweite beträgt bis zu 40 Kilometer pro Tag. Jede Fahrt kostet 1 Euro und zusätzlich 15 Cent pro Minute. Wer sich also einen E-Scooter für zehn Minuten leiht, um damit umweltfreundlich drei Kilometer weit zu fahren, zahlt insgesamt 2,50 Euro.

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