In vielen Betrieben der Versicherungs- und Finanzanlagenvermittler sind es die Inhaber selbst und allein auf sich gestellt, die unternehmerischen Weichen zu stellen. Auch hier gibt es unternehmerische Lebensphasen, Rollen und Ereignisse zu beachten.
Es ist klar, dass ein junger, neu gegründeter Betrieb andere Herausforderungen hat als ein langjährig erfolgreicher Betrieb oder ein zur Nachfolge anstehendes Unternehmen.
Der Unternehmer ist gleichzeitig Arbeitgeber, Führungskraft, Kollege, Ausbilder und mehr. Unvorhergesehene Ereignisse (zum Beispiel Konkurrenzeinbrüche, Mitarbeiterausfälle) können einen Betrieb schnell vom eigentlich gewollten Weg abbringen.
Neben diesen Basisqualitäten in der Unternehmensführung sind es bei der Aufnahme von neuen Beratungsangeboten und -feldern – zum Beispiel der Generationenberatung – vier Aspekte, die aufzuarbeiten sind:
- Profil (Qualifikation, Rahmenbedingungen, Tools, Vergütung et cetera)
- Marke/Nutzen (aus Kundenperspektive!)
- Zugänge (Bestands-/Neu-/Zielgruppenkunden, regionales Multiplikatoren-/Experten-Netzwerk)
- Formate (von der Visitenkarte bis zur Kundenveranstaltung)
Wie sind neue Beratungsfelder und deren Prozesse in bestehende Geschäftsmodelle zu adaptieren? Nichts anderes als ein Unternehmenskonzept, nichts anderes als ein Businessplan. Professionell begleitet und im Erfahrungsnetzwerk anderer Anwender des Beratungsfeldes eingebettet. Eben ein Projekthaus!
Rechtliche Themen
Die Generationenberatung hat sich durch die starke Entwicklung von Rechtsdienstleistern immer mehr über die rechtliche Vorsorge definiert. Das ist einerseits berechtigt, da rechtliche Vorsorge ein gutes Ansprachethema in der Kundenebene ist. Andererseits aber kein individuelles Lösungsthema durch den Generationenberater, sondern entsprechenden Berufsträgern (Rechtsanwälten, Notaren …) vorbehalten. Vielleicht vermittelt über die vorgenannten Dienstleister.
Die Reduzierung der Generationenberatung auf die rechtliche Vorsorge wird dem Beratungsvorgehen nicht gerecht. Generationenberatung ist inhaltlich facettenreich, vielfältig und optimal kombinierbar mit dem Kern Ihres Geschäftsmodells des Vermittlerbetriebs. Dazu muss aber die Abstimmung – individuell im Rahmen eines Umsetzungscoachings – passen. Dann stimmt auch der betriebswirtschaftliche Erfolg, anstatt sich selbst zu reduzieren.
Abgesehen von rechtlicher Vorsorge in der Kundenebene, gibt es zu beantwortende rechtliche Themen in der Ebene des Generationenberaters selbst. Welche Rahmenbedingungen hat der Generationenberater zu schaffen, um seine Beratungsfelder klar und rechtssicher aufzustellen? Was ist zur Beraterhaftung beziehungsweise dessen Vermögensschadenhaftpflicht zu klären? Wie grenzen sich zum Beispiel Maklervertrag/-vollmacht von Dienstleistungen der Generationenberatung ab? Wie ist eine Vergütung zu regeln? Auch eine fachliche Facette, die über entsprechende KompetenzPartner definiert ist und beraten wird.
Ein interdisziplinäres Projekthaus schafft die Kombination von Spezialwissen zur Sicherung der Umsetzung eines komplexen übergeordneten Themas. Hier ist das übergeordnete Thema die praktische und betriebswirtschaftlich erfolgreiche Umsetzung der Generationenberatung.
Themen:
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