Oberstes schottisches Zivilgericht: Standard Life-Pläne genehmigt

Oberstes schottisches Zivilgericht: Standard Life-Pläne genehmigt
© Efraimstochter / pixabay.com

Das oberste schottische Zivilgericht hat dem Plan zugestimmt, die Verträge von der schottischen Standard Life Assurance Limited auf die irische Standard Life International DAC zu übertragen.

Damit wurden die vom britischen Aufsichtsrecht vorgeschriebenen Vorgaben des Part VII-Transfers erfüllt.

Peter Tyson, zuständiger Brexit Programme Director bei Standard Life, dazu:

„Heute ist ein bedeutender Tag für Standard Life. Wir haben in den vergangenen 36 Monaten intensiv an einer Lösung für unsere Kunden und Vertriebspartner gearbeitet, die für maximale Planungssicherheit sorgt. Ich freue mich sehr, dass wir die Genehmigung erhalten haben. Bis zum 29. März werden wir die Übertragung abgeschlossen haben und sind damit pünktlich startklar.“

Durch die Übertragung wird Standard Life mit einem voraussichtlichen Versicherungsvertragsvermögen von 26 Milliarden Euro und 600.000 Verträgen wahrscheinlich der zweitgrößte irische Lebensversicherer sein.

Die Verwaltung und Betreuung der Verträge wird aber weiterhin in Deutschland stattfinden. Nach der Übertragung gilt weiterhin deutsches Vertrags- und Steuerrecht. Auch die Rechtsaufsicht der BaFin bleibt unverändert bestehen.

Nigel Dunne, CEO der Standard Life International, sagt:

„Als Versicherungsunternehmen sind wir uns natürlich der besonderen Verantwortung für unsere Kunden bewusst, die uns ihre Altersvorsorge anvertraut haben. Daher war es besonders wichtig eine Lösung zu finden, die für unsere Kunden möglichst wenige Änderungen bringt. Gleichzeitig haben wir sichergestellt, dass wir unsere Erfolgsstory weiterschreiben können und auch in den kommenden Jahren in Deutschland und Österreich weiter wachsen können. Mit der Übertragung an Standard Life International konnten diese Ziele erfüllt werden.“