In der Lebensversicherung zeigt die Neuregelung des §155 VVG Wirkung, denn die Mehrheit der deutschen Lebensversicherer hat ihre Standmitteilungen überarbeitet und erfüllt die neuen gesetzlichen Mindestanforderungen. Das zeigt die erste systematische Transparenzstudie von Policen Direkt zu den Standmitteilungen in der Lebensversicherung.
Einige Lebensversicherer haben ihre Infobriefe vollkommen neugestaltet und geben ihren nun Kunden deutlich mehr Informationen.
Henning Kühl, Policen Direkt Chefaktuar, erklärt:
„Unsere Untersuchung zeigt, dass die Gesetzesänderung notwendig war. Der Wildwuchs der Standmitteilungen ist damit zwar noch nicht gänzlich beseitigt, dennoch profitieren Kunden eindeutig von den jetzt oft weitreichenderen Informationen.“
Mit der Neuregelung des §155 VVG müssen Versicherer über die folgenden Punkte informieren:
- Todesfallleistung,
- garantierte Ablaufleistung,
- garantierte Ablaufleistung bei Beitragsfreistellung
- und aktueller Auszahlungsbetrag des Vertrages.
- Für Neuabschlüsse sind zudem die eingezahlten Beiträge aufzuschlüsseln.
Henning Kühl sagt:
„Nicht alle Versicherer haben es zum Stichtag geschafft, eine gesetzeskonforme Standmitteilung für sämtliche Kunden abzuliefern. Andere haben nicht mehr getan als nötig und können nicht mit großen Verbesserungen punkten.“, sagt. „Die gesetzlichen Anforderungen sind dringend und wichtig, reichen aber noch nicht aus. Um die Qualität und die Entwicklung der Altersvorsorge beurteilen zu können, braucht es zusätzliche Angaben.“
Die Studie untersucht klassische kapitalbildende Lebensversicherungen und ist darum vor allen Dingen eine Transparenzuntersuchung für Bestandskunden und wird laufend aktualisiert, wenn Versicherer gesetzeskonforme Standmitteilungen nachreichen.
Ergebnisse in der Übersicht
60 von 73 untersuchten Lebensversicherern erfüllen die seit 1. Juli 2018 geltenden gesetzlichen Mindestanforderungen vollständig.
21 Lebensversicherer melden dazu alle weitere wichtigen Informationen, die Policen Direkt noch als elementar ansieht. Dadurch können die Kunden dieser Unternehmen die Werte ihrer Verträge und deren Veränderung gegenüber dem Vorjahr besser verstehen.
Erläuterungen zur Transparenzstudie
Die Transparenzanalyse zur Standmitteilung umfasst vier Bereiche:
- Im ersten Bereich geht es um die gesetzlichen Mindestanforderungen an die jährliche Information der Versicherer laut §155 VVG. Hier wird auch bewertet, inwieweit die Vorgaben der BaFin zu den Bewertungsreserven erfüllt sind.
- Der zweite Bereich zeigt, inwieweit Versicherer wichtige optionale Informationen in den Infobriefen angeben.
- Im dritten Bereich werden weitere sinnvolle Bonus-Angaben untersucht.
- Der vierte Untersuchungsbereich, der nicht in die Gesamtpunktzahl eingeht, widmet sich der Verständlichkeit der Standmitteilung. Hier geht es um Umfang, Textqualität, um verständliche Vertragswerte und darum, ob der Versicherer einzelne Begriffe gesondert erklärt.
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