In einer Antwort der Bundesregierung zur Kleinen Anfrage der FDP-Fraktion wurde deutlich, dass sie plant, die Aufsicht über die Finanzanlagenvermittler auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zügig zu übertragen.
Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) lehnt diese Pläne entschieden ab.
Michael H. Heinz, BVK-Präsident, dazu:
„Da nach Angaben der Bundesregierung rund 80 Prozent der Finanzanlagenvermittler auch als Versicherungsvermittler bereits bei den örtlichen Industrie- und Handelskammern (IHK) registriert sind, würde man mit einem neuen zusätzlichen Aufsichtsregime über die BaFin doppelte Aufsichtsstrukturen etablieren. Das ist kontraproduktiv und missachtet die bereits seit 2007 bewährte föderale Lösung, die wirtschaftsnah, sachkompetent und unbürokratisch ist.“
Die regionalen IHK-Einheiten entsprächen als Ansprechpartner vor Ort den Erfordernissen des regionalen, mittelständisch geprägten Marktes.
Zudem kritisiert der BVK, dass die geschätzten umlagefinanzierten Aufsichtskosten bei der BaFin ein Vielfaches zu den jetzigen betragen werden. Für viele Berufsangehörige wären sie kaum tragbar und damit unverhältnismäßig und kämen einem Berufsverbot gleich.
Michael H. Heinz weiter:
„Angesichts der positiven Entwicklung seit der Umsetzung der Versicherungsvermittlerrichtlinie im März 2007 begrüßen wir die jetzige Selbstverwaltungslösung und wünschen hier eine ausschließlich bundeseinheitliche Zuständigkeitslösung zugunsten der IHK-Organisation.“
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