Grundfähigkeiten – klare Definitionen gefordert

Grundfähigkeiten – klare Definitionen gefordert
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Bei der Beurteilung und Bewertung motorischer Grundfähigkeiten müssen die Leistungsvoraussetzungen sehr genau geprüft werden, da wichtige Unterschiede leicht überlesen werden.

Ein gutes Beispiel findet sich mit der Grundfähigkeit Knien, eine in hohem Maße relevante Alltagsfähigkeit, die beispielsweise infolge arthrotischer Beschwerden, aber auch durch einen Unfall verloren gehen kann.

Für die Leistungsprüfung sollte in den Versicherungsbedingungen konkret geregelt sein, dass sich die versicherte Person ohne fremde Hilfe mit beiden Knien auf festem Untergrund hinknien und ohne Hilfestellung wieder alleine aufrichten muss (Canada Life, die Bayerische). Im Bedingungswerk der Dortmunder Lebensversicherung, der Nürnberger Lebensversicherung und der Swiss Life ist dieser Punkt nicht eindeutig geklärt. Nach den Versicherungsbedingungen der Gothaer Lebensversicherung gilt die Grundfähigkeit als nicht verloren, wenn die versicherte Person noch mit einem Knie einen Bodenkontakt herstellen kann.

Bei der Prüfung motorischer Grundfähigkeiten stellt sich die Frage nach dem vorgegebenen zeitlichen Rahmen. Räumt der Versicherer eine Pause für die Bewältigung einer Aufgabenstellung ein (zum Beispiel Dortmunder Lebensversicherung, Gothaer Lebensversicherung), liegt die Messlatte für den Kunden im Versicherungsfall höher. Mit der Forderung der Bayerischen und Nürnberger Lebensversicherung, dass die versicherte Person beispielsweise eine Treppe mit einer definierten Anzahl von Stufen ohne Unterbrechung hinauf- und auch wieder hinabsteigen muss, wird die Begründung des leistungspflichtigen Versicherungsfalls aus Kundensicht erleichtert.

Die Mobilitätsoption

Die zunehmende Überlastung des deutschen Straßennetzes, der Mangel an Parkplätzen, hohe Anschaffungs- und Unterhaltskosten für den eigenen Pkw und eine gute Infrastruktur der öffentlichen Verkehrsmittel haben dazu geführt, dass in den Ballungsräumen häufiger auf ein eigenes Kfz verzichtet wird. Kurzstrecken werden mit dem Fahrrad, Bus oder Straßenbahn bewältigt. Für längere Distanzen wird zunehmend häufiger eine Zugverbindung gewählt, was die kontinuierlich steigenden Fahrgastzahlen der Deutschen Bahn belegen.

Mit der Option Mobilität bietet die Bayerische eine Erweiterung des Katalogs der versicherten Risiken um die Grundfähigkeiten Fahrradfahren und Nutzung des öffentlichen Personennah- und -fernverkehrs an und sichert sich einen USP, bei dem nur die Swiss Life mit der Grundfähigkeit Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs teilweise gleichzieht.

Der ExistenzPlan der Bayerischen